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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsgründung; Chef wird bestimmt eine zweite Kandidatenlise zur Wahl vorschlagen um seine Hunde in den Betriebsrat reinzubekommen - welche Rechte stehen mir zu als Wahlvorstand?

T
thomasbl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, In meinem Betrieb habe ich und weitere zwei Kollegen die Gewerkschaft ins Haus gebracht. Obwohl früher viele von den ca. 100 MA sich für einen Betriebsrat ausgesprochen haben, sind jetzt sehr wenige die noch die Überzeugung treu geblieben sind dass ein Betriebsrat viele Probleme im Betrieb beseitigen kann. Ich bin jetzt im Wahlvorstand, der Chef macht unheimlich viel Druck, viele MA Besprechungen, um diese mit allen nachteiligen Folgen zu erschrecken.Ich denke dass die Belegschaft bis zu den Wahlen so erschreckt wird,( wenig Geld, keine Prämie, kein Weihnachtsgeld usw.), dass keiner oder bzw. wenige zur Wahl kommen wird. Es herrscht mittlerweile eine feindliche Athmosphäre in der Firma. Der Chef wird bestimmt eine zweite Kandidatenlise zur Wahl vorschlagen um seine Hunde ins Betriebsrat reinzubekommen. Es werden möglicherweise auch nur seine Leute zum wählen gebracht. Meine Frage wäre wie kann ich die Belegschaft für mich ziehen, welche Rechte stehen mir zu als Wahlvorstand?Darf ich im Betrieb Werbung für die Gewerkschaft machen? Was darf ich rechtlich tun? Danke sehr für eure Antworten!

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Community-Antworten (2)

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Lotte

16.11.2008 um 14:00 Uhr

thomasbl, Verdi hat dazu im Internet eine ganz gute Info: http://www.verdi.de/aktive/Oeffentlichkeitsarbeit_ausbauen/medien_nutzen_-_rechte_kennen/alles_was_recht_ist

Ansonsten machst Du gerade das durch, was viele erleben mussten, bevor sich ein BR im UN etabliert hat. Bist Du bei den MA Besprechungen dabei? Kannst Du kontern? Hast Du Rückhalt bei den übrigen WV Mitgliedern? Ich wünsche Dir viel Glück!

CG
che guevara

16.11.2008 um 14:32 Uhr

Hallo thomasbl, wir hatten letztes Jahr das selbe Problem, auch unsere GL hatte eine Liste für seinen BR ins Rennen geschickt. MA sind bedroht worden usw. aber wir haben jede Möglichkeit ausgenutzt und mit den MA gesprochen und die Werbetrommel für uns gerührt.Die PDL und Ihre stellv. haben die MA bedroht, wir haben einen Brief geschrieben und mit dem § 119 BetrVG gedroht und acuh die MA darüber informiert um so Ihr Vertrauen zu gewinnen. Fast alle MA sind dann doch zur Wahl erschienen und was soll ich sagen, Sie haben uns gewählt. Selbstverständlich darfst du Werbung für die Gewerkschaft machen. gruß che guevara

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