Erstellt am 27.09.2013 um 21:57 Uhr von Kölner
Der Chef kann die Automaten einfach abschaffen. Ohne Mitbestimmung des Betriebsrates
Erstellt am 27.09.2013 um 22:04 Uhr von PaulBreitner
Hallo Kölner,
Danke für deine Antwort.
Kann ich das irgendwo nachlesen? Was macht dich so sicher?
Erstellt am 27.09.2013 um 22:31 Uhr von Snooker
Ich würde erst einmal Fragen ob die Anschaffung der Automaten auf irgendeiner alten Regelung getätigt wurden?
Erstellt am 27.09.2013 um 22:32 Uhr von Kölner
Mein Wissen. Und § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG
Erstellt am 27.09.2013 um 22:38 Uhr von Watschenbaum
einen direkten Ansatzpunkt sehe ich hier auch nicht,
also müsste man die Sache "indirekt" angehen,
dem AG zu verstehen geben, das die Abschaffung dieser Automaten dazu führt, daß sich der BR bei anderen Dingen, die einer erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen, künftig weniger zugänglich zeigt, als bisher
also eine Art Koppelungsgeschäft nach dem Motto "gibst du mir, geb ich dir"
zudem sollte man Lösungswege anbieten, was das Becherproblem betrifft
und der Belegschaft kommunizieren, sie hätte es selbst in der Hand, ob es zukünftig noch Automaten gibt (Beschmierung/Müll)
zudem dürfte sich für den Aufsteller auch die Frage stellen, ob sich diese große Anzahl an Automaten für eine relativ geringe Anzahl Kunden lohnt bzw. wie die Preisgestaltung sein müsste ( bei uns sind sie mittlerweile bei 95 Cent pro Kaffeebecher, da vergeht natürlich vielen der Durst)
Erstellt am 27.09.2013 um 23:01 Uhr von PaulBreitner
Der Chef lässt leider nicht mit sich reden. Wir haben ihm zu Beginn scheinbar viel zu sehr in die Suppe gespuckt.
Ein Deal wird sehr schwierig. Reist fest entschlossen uns eine auszuwischen.
Haben wir rechtlich echt keine Chance?
Erstellt am 27.09.2013 um 23:19 Uhr von Watschenbaum
selbst wenn man das Thema in 87 Abs.1 Nr. 8 "reinquetschen" könnte ( was man vielleicht einem AG, der sich nicht genau auskennt, anfänglich so "verkaufen" könnte, allerdings falls es mal hart auf hart kommt, keinen Bestand hätte )
würde über Einführung oder Abschaffung keine Mitbestimmung bestehen
Erstellt am 27.09.2013 um 23:36 Uhr von PaulBreitner
Schade wir werden es mit Täuschung Versuchen müssen.
Danke dir watschebaum. Darf ich fragen warum du dir so sicher bist?
Erstellt am 28.09.2013 um 00:02 Uhr von Watschenbaum
weil der 87,1,8 von "Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen" spricht, nicht von Einführung oder Abschaffung,
und weil ich einige Urteile dazu im Kopf habe, in denen es von Gerichten auch so bestätigt wurde( z.b. bei Einführung oder Abschaffung von Kantinen)
aber zum suchen bin ich jetzt zu faul ;-))
Erstellt am 28.09.2013 um 09:22 Uhr von gironimo
Ich sehe auch keine Mitbestimmung dabei, ob es überhaupt Kaffeeautomaten geben soll.
Ein Problem für die Wiederwahl sehe ich nicht. Ihr müsst eben deutlich kommunizieren, dass nicht Ihr die Automaten abschafft sondern der AG und welche Gründe er dafür anführt. Wenn es bei Euch so wichtig ist - durchaus ein Thema für die Betriebsversammlung.
Erstellt am 29.09.2013 um 00:28 Uhr von PaulBreitner
Schade dass wir als Betriebsrat keine Handhabe haben.
Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen
Erstellt am 30.09.2013 um 12:32 Uhr von Fußballspieler
Ist da nichts über "betriebliche Übung" zu machen?
Erstellt am 30.09.2013 um 14:30 Uhr von pillepalleTR
"betriebliche Übung" wäre es dann, wenn die Getränke bisher kostenlos vom AG angeboten wurden und ab sofort was kosten sollen.