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Kaffeeautomat

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

Wir haben bei uns in der Firma ein Riesenproblem. Arbeite in einem Lager und habe über 100 Kollegen. Bin selber im Betriebsrat. Wir haben seit einigen Wochen einen neuen Chef. Einer von der arroganten und lehrerhaften Sorte.

zum Problem: Wir haben imm Lager 4 Kaffeeautomaten und 3 Getränkeautomaten. 1 Kaffeeautomat und 1 Getränkeautomat sind in der Kantine platziert. Die Kantine wird jedoch kaum genutzt. Die restlichen sind im Lager verteilt in keinen Küchen und Kantinen. Alle Automaten werden von einem Dienstleister betrieben. Dieser hat vor kurzem gewechselt.

Unser Chef möchte alle Automaten abschaffen, und behauptet dass wir vom Betriebsrat hier nichts zu sagen haben. Habe schon einiges gelesen und lange gegoogelt, finde aber keinen Ansatzpunkt um den Chef zu stoppen. Die Kollegen ohne Kaffeeautomat die laufen gegen uns Amok und bald ist Wähl.

Abschaffen möchte er die weil diese beschmiert werden und die Becher überall im Lager weggeworfen werden. Hygiene blablabla.

Bitte bitte um Hilfestellung!!! Besteht hier eine Mitbestimmung des BR? Wenn Ja auf welcher rechtlichen Basis?

Vielen Dank für eure Hilfe schon jetzt.

3.889013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

27.09.2013 um 23:57 Uhr

Der Chef kann die Automaten einfach abschaffen. Ohne Mitbestimmung des Betriebsrates

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PaulBreitner

28.09.2013 um 00:04 Uhr

Hallo Kölner,

Danke für deine Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen? Was macht dich so sicher?

S
Snooker

28.09.2013 um 00:31 Uhr

Ich würde erst einmal Fragen ob die Anschaffung der Automaten auf irgendeiner alten Regelung getätigt wurden?

K
Kölner

28.09.2013 um 00:32 Uhr

Mein Wissen. Und § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG

W
Watschenbaum

28.09.2013 um 00:38 Uhr

einen direkten Ansatzpunkt sehe ich hier auch nicht,

also müsste man die Sache "indirekt" angehen, dem AG zu verstehen geben, das die Abschaffung dieser Automaten dazu führt, daß sich der BR bei anderen Dingen, die einer erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen, künftig weniger zugänglich zeigt, als bisher also eine Art Koppelungsgeschäft nach dem Motto "gibst du mir, geb ich dir"

zudem sollte man Lösungswege anbieten, was das Becherproblem betrifft und der Belegschaft kommunizieren, sie hätte es selbst in der Hand, ob es zukünftig noch Automaten gibt (Beschmierung/Müll)

zudem dürfte sich für den Aufsteller auch die Frage stellen, ob sich diese große Anzahl an Automaten für eine relativ geringe Anzahl Kunden lohnt bzw. wie die Preisgestaltung sein müsste ( bei uns sind sie mittlerweile bei 95 Cent pro Kaffeebecher, da vergeht natürlich vielen der Durst)

P
PaulBreitner

28.09.2013 um 01:01 Uhr

Der Chef lässt leider nicht mit sich reden. Wir haben ihm zu Beginn scheinbar viel zu sehr in die Suppe gespuckt.

Ein Deal wird sehr schwierig. Reist fest entschlossen uns eine auszuwischen. Haben wir rechtlich echt keine Chance?

W
Watschenbaum

28.09.2013 um 01:19 Uhr

selbst wenn man das Thema in 87 Abs.1 Nr. 8 "reinquetschen" könnte ( was man vielleicht einem AG, der sich nicht genau auskennt, anfänglich so "verkaufen" könnte, allerdings falls es mal hart auf hart kommt, keinen Bestand hätte ) würde über Einführung oder Abschaffung keine Mitbestimmung bestehen

P
PaulBreitner

28.09.2013 um 01:36 Uhr

Schade wir werden es mit Täuschung Versuchen müssen.

Danke dir watschebaum. Darf ich fragen warum du dir so sicher bist?

W
Watschenbaum

28.09.2013 um 02:02 Uhr

weil der 87,1,8 von "Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen" spricht, nicht von Einführung oder Abschaffung, und weil ich einige Urteile dazu im Kopf habe, in denen es von Gerichten auch so bestätigt wurde( z.b. bei Einführung oder Abschaffung von Kantinen)

aber zum suchen bin ich jetzt zu faul ;-))

G
gironimo

28.09.2013 um 11:22 Uhr

Ich sehe auch keine Mitbestimmung dabei, ob es überhaupt Kaffeeautomaten geben soll. Ein Problem für die Wiederwahl sehe ich nicht. Ihr müsst eben deutlich kommunizieren, dass nicht Ihr die Automaten abschafft sondern der AG und welche Gründe er dafür anführt. Wenn es bei Euch so wichtig ist - durchaus ein Thema für die Betriebsversammlung.

P
PaulBreitner

29.09.2013 um 02:28 Uhr

Schade dass wir als Betriebsrat keine Handhabe haben.

Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen

F
Fußballspieler

30.09.2013 um 14:32 Uhr

Ist da nichts über "betriebliche Übung" zu machen?

P
pillepalleTR

30.09.2013 um 16:30 Uhr

"betriebliche Übung" wäre es dann, wenn die Getränke bisher kostenlos vom AG angeboten wurden und ab sofort was kosten sollen.

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