Hallo ihr Alleswisser,

ich habe da mal eine Frage zum Arbeitsplatzschutz.

Bei uns gibt es einen Arbeitsplatz der in dreischicht mit 4 Mitarbeitern betrieben wird. Aufgrund von Auftragsrückgang möchte die GL diese 4 Mitarbeiter in den zweischichtbetrieb setzen. Allerdings fällt die Nachtschicht nicht weg, sondern soll von anderen Mitarbeitern betrieben werden, die ebenfalls im dreischichtbetrieb in ihrer Abteilung arbeiten.
Für mich klingt das unlogisch und im BetrVG sind da wohl auch einige Hürden vom AG zu nehmen.
Wie würdet ihr da verfahren.