Erstellt am 14.11.2008 um 20:38 Uhr von nicoline
@ wosp
*Für mich klingt das unlogisch*
Für mich auch!
*und im BetrVG sind da wohl auch einige Hürden vom AG zu nehmen.*
Wer fragt hier?
Beschäftigter: zum BR gehen, nach Sachstand fragen!
Betriebsratsmitglied:
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2.Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen
Wochentage;
3.vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Der Mitbestimmung unterliegen die Einführung, der Abbau sowie die konkreten Modalitäten von Schichtarbeit wie z. B. die zeitliche Lage der einzelnen Schichten, der Schichtplan und die Abgrenzung des Personenkreises, der Schichtarbeit zu leisten hat . Das Mitbestimmungsrecht besteht bereits dann, wenn nur eine Schicht ausfallen oder verlegt werden soll , und zwar hinsichtlich der Absage und beim Nachholen . Es erfasst die Umstellung von drei auf zwei Schichten, den Wegfall der Nachtschicht, die Ausgestaltung eines gem. § 6 Abs. 5 ArbZG zu gewährenden Freizeitausgleichs für Nachtarbeit, die Regelung über Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Wechselschichten sowie die Frage, welche AN in welcher Schicht eingesetzt werden sollen. Auch der Schichtwechsel einzelner AN unterliegt dem Mitbestimmungsrecht, wenn der AG in einer Vielzahl von Situationen, die sich mit betriebsbedingter Notwendigkeit immer wieder ergeben, veranlasst ist, für einen oder mehrere AN einen Wechsel durchzuführen.
Quelle: DKK, Betriebsverfassungsgesetz, Kommentar für die Praxis
Dieser Beitrag ist für:
den Beschäftigten: Wissenszuwachs
das Betriebsratsmitglied: eigentlich Grundwissen!!!!!
Erstellt am 15.11.2008 um 00:21 Uhr von Der alte Heini
wosp
Was sagt der Arbeitsvertrag. Sind dort die Arbeitszeiten/Schichtzeiten geregelt, müsste sich der AG mit dem AN einigen.Gibt es keine Einigung kann der AG eine Änderungskündigung aussprechen.
Genanntes ist unabhängig davon, wie sich der BR verhält.