Im Rahmen der Übernahme von AZUBIs im Juni 2007 folgende Frage: können wir als JAV vom AG sämtliche Beurteilungen anfordern, damit wir uns einen Eindruck machen können, wie das "Ranking" bei der geplanten Übernahme zustande gekommen ist? Wenn ja: können wir anfordern oder muss der Betriebsrat für uns anfordern?
Hallo migu,
grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Rehct auf Einsicht in seine Personalakte, allerdings muss man eine frist einhalten um dem Arbeitgeber die Chance zu geben diese zu aktualisieren, lG Anton