Erstellt am 28.06.2006 um 09:29 Uhr von Rollie
Ein Zwischenzeugnis kann meines Erachtens nur durch den Mitarbeiter angefordert werden und setzt auch eine entsprechende Begründung voraus.
Erstellt am 28.06.2006 um 09:30 Uhr von Werner
Hallo schnuffi,
anfordern könnt ihr Alles, ob ihr es auch bekommt steht auf einem anderen Blatt.
M.E. steht das dem BR nicht rechtlich zu.
Was Euch aber zusteht wäre zum Beispiel die Beurteilung zur Leistungszulage, könnte doch auch Aufschlußreich sein.
Erstellt am 28.06.2006 um 09:31 Uhr von Z.Ickig
Nein. Einen Anspruch auf ein Zeugnis bzw. ein Zwischenzeugnis hat nur der Arbeitnehmer selbst. Es besteht auch kein Einsichtsrecht des BR.