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Personalberechnung - Nach welchem § im BetrVG kann ich die Statistik anfordern( § 87)?

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Frank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich benötige Hilfe. Im Krankenhaus wird der Personalanzahl nach der PPR Statistik berechnet. Um zu überprüfen, ob die Personalberechnung stimmt, möchte ich die Statistik anfordern. Nach welchen § im BetrVG kann ich die Statistik anfordern( § 87 ?). Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.

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Community-Antworten (1)

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Lotte

06.10.2008 um 14:37 Uhr

Frank, da es sich ja eher um die Überprüfung von Gesetzen und Richtlinien etc. zum Schutz der AN handelt, solltest Du Dich auf § 80 (2) BetrVG in Verbindung mit § 80 (1) Nr.1 BetrVG beziehen.

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