Personalberechnung - Nach welchem § im BetrVG kann ich die Statistik anfordern( § 87)?
Hallo, ich benötige Hilfe. Im Krankenhaus wird der Personalanzahl nach der PPR Statistik berechnet. Um zu überprüfen, ob die Personalberechnung stimmt, möchte ich die Statistik anfordern. Nach welchen § im BetrVG kann ich die Statistik anfordern( § 87 ?). Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.
Community-Antworten (1)
06.10.2008 um 14:37 Uhr
Frank, da es sich ja eher um die Überprüfung von Gesetzen und Richtlinien etc. zum Schutz der AN handelt, solltest Du Dich auf § 80 (2) BetrVG in Verbindung mit § 80 (1) Nr.1 BetrVG beziehen.
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