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Schulung - bezahlte Arbeitszeit?

G
Girly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen.

Ich bin freigesteltes BR-Mitglied mit 50 % da ich TZ-Kraft bin. Nun war ich auf einer Wochenschulung, also mit einer Schulungszeit von 39 Stunden. Ich habe bei GF nun den Antrag auf Bezahlung wie unsere Vollzeitkräfte gestellt, da diese ja die ganze Schulung bezahlt bekommen. Antwort der GF ich muss die 19,5 Stunden als Freizeitausgleich nehmen. Leider ist nicht möglich, da ich bereits über 100 aufgelaufene Mehrarbeitsstunden habe. Meine Meinung: Hier handelt es sich um eine Diskrimierung des Betriebsrates und einer Teilzeitkraft.

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Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

14.11.2008 um 14:26 Uhr

Nein, nicht wirklich. Gehe mal auf: http://www.br-in-aktion.de/ dann auf Seminar und schau dir das an. Ein Teilzeit BRM wird Stundenmäßig so gerechnet wie ein Vollzeit BRM. Heißt also wenn ihr eigentlich eine 40 Stunden Wochen habt, bekommst du die Differenz zum Zeitausgleich gutgeschrieben. Lese dir bitte auch den § 37 Abs 3 BetrVG an.

P
pit47

14.11.2008 um 14:31 Uhr

Hallo Girly, war das eine Schulung, die der AG veranlasst hat? Dann gehen die 19,5 Stunden auf Dein Arbeitszeitkonto. Wie kommst Du denn als "Freigestellter" auf über 100 Stunden Mehrarbeit?

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