"Praktikanten" mit außertariflichem Arbeitsvertrag -Zustimmungsverweigerung zur Einstellung?
In unserer sozialen Einrichtung (TVöD-gebunden) stellt die Geschäftsführung Praktikanten nur noch mit einzelvertraglicher Absprache ein (Bezahlung niedriger als nach Tarif). Er begründet dies mit der schlechten finanziellen Situation der Einrichtung. Da sich nicht genügend Praktikanten für die offenen Stellen beworben haben, besetzt er die Stellen zum Teil mit Bewerbern, welche sonst keine andere Arbeitsstelle finden, zum Teil sogar schon eine Ausbildung haben. Im BR ist strittig, ob er verpflichtet ist, nach Tarif zu bezahlen da der TVöD nicht allgemeinverbindlich erklärt ist. Außerdem ist strittig, ob er "Nichtpraktikanten" auf Praktikantenstellen einsetzen kann und dies auch mit dem geringen Praktikantenentgelt (Lohnwucher?). Der BR überlegt nun, seine Zustimmung zur Einstellung zu verweigern, bis die Geschäftsführung diese sogenannten Praktikanten tarifgerecht als pädagogische Helfer bezahlt. Die Geschäftsführung äußerte aber schon, das sie dies nicht könne und dann zur Entlassung der Kollegen gezwungen wäre.
Community-Antworten (4)
01.10.2006 um 16:48 Uhr
Unterliegt ihr dem BetrVG? Wenn euer AG Praktikanten einstellt, dann verhandelt mit ihm eine Vergütungsordnung für Praktikanten. Grundlage: §87 (1) Nr. 10. Da könnt ihr dann nämlich auch regeln, dass AN mit einschlägiger Berufsausbildung nach TVöD und nicht als Praktikanten zu bezahlen sind.
Natürlich könnt ihr der Einstellung von Praktikanten auch widersprechen, wenn ihr der Ansicht seid, dass damit z.B. Lohndumping zulasten tariflicher Angestellter betrieben wird. Schaut euch auch mal genau an, ob diese "Nicht-Praktikanten" aufgrund ihrer Ausbildung die Arbeit von regulären Angestellten machen.
Wenn der AG auf die Leistung der Praktikanten angewiesen ist, wird er sie am Ende auch anders einstellen. Wenn nicht, dann soll er es eben lassen, wenn er meint es sich nicht leisten zu können.
01.10.2006 um 17:53 Uhr
Da der TVöD für uns gültig ist dürfen wir keine zusätzliche Vergütungsordnung vereinbaren, wir unterliegen dem BetrVG. Der Arbeitgeber kann den Nachweis führen, das diese "Nicht-Praktikanten" nur auf Praktikanten-Planstellen eingesetzt werden. Außerdem kann er nachweisen, dass die Kostenträger ihm seit Jahren weniger erstatten als er benötigt um die nach Stellemplan notwendigen Mitarbeiter tariflich bezahlen zu können. Deshalb hat er für sich beschlossen, die festen Mitarbeiter tariflich zu bezahlen und die Praktikanten außertariflich. Sollte er diese "Praktikanten" nicht einstellen, würde dies auf Kosten der zu betreuenden Kinder und zu Kosten der Mitarbeiter gehen, welche die Praktikanten brauchen und deshalb für die Einstellung mehrheitlich sind. Die Praktikanten mit einer Ausbildung sehen die Einstellung für sich als Chance evtl. freistehende Planstellen als Erzieher usw. angeboten zu bekommen (was auch passiert). Die Frage ist , kann er mit Mitarbeitern einen einzelvertraglichen Arbeitsvertrag abschließen? Kann er Praktikanten-Planstellen mit "Nicht-Praktikanten" besetzen? Welche Handlungsmöglichkeit hat dann der BR?
02.10.2006 um 00:16 Uhr
@Hans Der Einstellung zustimmen und der Eingruppierung eben nicht. Und dann kann es losgehen...
04.10.2006 um 11:04 Uhr
Hallo Hans! Da euer AG TVöD gebunden ist, würde ich gar nicht anfangen Regelungen außerhalb des TV zuzustimmen. Die AG im öffentlichen Dienst jammern im Momment allgemein sehr gerne. Wenn eure Geld nicht reicht, muß euer AG eben beim Kostenträger nachverhandeln. Rechnet dem AG mal vor, was er durch diese außertarifliche Vergütung tatsächlich spart. Das kann so viel nicht sein. Und steht ihr wirklich mit dem Rücken an der Wand, dass ein Praktikantenentgelt euch um die Existenz bringt?
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