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Nachtschichtzuschläge bei Schulung?

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Prototyp
Okt 2023 bearbeitet

Moin moin, eine Frage an euch.... Eine Kollegin musste vom AG aus eine Schulung (Tagsüber) besuchen und kam jetzt auf uns zu, weil sie sonst Nachtschicht arbeitet und eben für diese Zeit keine Nachtzuschläge erhalten hat. Hat sie ein Anrecht auf diese Zuschläge und wenn ja, wo steht das genau, danke im Voraus;-)))

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Community-Antworten (6)

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freitag

14.11.2008 um 11:55 Uhr

Hallo, Meiner Meinung nach eine Nachtzulage bekommt nur der MA der auch nachts gearbeitet hat. Ich denke nur krank und Urlaub werden wie " gearbeitet" behandelt, Schulungen nicht.

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RAKO

14.11.2008 um 12:18 Uhr

Ja hat sie!

Ergibt sich aus §37 (6) i.v.m. (3) BetrVG

(3) Zum Ausgleich ... außerhalb der Arbeitszeit ... Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

d.h. AN geht in der Nachtschichtwoche auf Seminar -> außerhalb der pers. Arbeitszeit -> wird am gleichen Tag von der Nachtschicht freigestellt -> wird bezahlt als hätte AN Nachts gearbeitet.

Nachzulesen in den Kommentierungen zu $37 BetrVG, z.B. Fitting zu §37 (6) unter Entgeltfortzahlung (RN 182 ff.)

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Rapper22

14.11.2008 um 12:43 Uhr

@Prototyp,

RAKO hat recht, nur das die Zuschläge versteuert werden müssen. Das ist der kleine Unterschied.

@Freitag,

da hast du wohl was vertauscht. Schulung gilt als Arbeitszeit, als wenn derjenige gearbeitet hätte. Krank ist krank, da gibt es auch keine Zuschläge. Bei Urlaub wiederum fallen Zuschläge mit an, denn nach dem Bundesurlaubsgesetz wird das Urlaubsentgelt so berechnet, wie derjenige 13 Wochen vorher gearbeitet hat, also mit Zuschläge. Der Durchschnitt aus diesen 13 Wochen ergibt die Bezahlung für den Urlaub.

MfG

Rapper22

P
Prototyp

14.11.2008 um 14:10 Uhr

@all es handelte sich nicht um ein Seminar für den BR sondern eine Schulung für Mitarbeiterführung.

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RAKO

17.11.2008 um 09:50 Uhr

@Prototyp

Danh hat sie wohl keinen Anspruch. Allerdings ist die Teilnahme an einem derartigen Seminar bestandteil der Mitbestimmung des BR nach §§96 ff. BetrVG und das Wechseln aus der Nachtschicht Mitbestimmungspflichtig nach §87 (2) BetrVG. An Eurer Stelle hätte ich versucht meine Mitbestimmungsrechte bezüglich zeitlicher Lage der Veranstaltung bzw. dem Wechsel aus der Schicht dazu zu nutzen um ggf. die Frage der Fortzahlung des Arbeitsentgelt zu regeln. Ob ihr da etwas hättet ausrichten können ist zwar nicht klar, aber einen Versuch wäre es wert gewesen.

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Oooondre

11.10.2023 um 17:33 Uhr

kann man dies bezüglich keine BV erstellen? In der klar aufgeführt wird, wenn der Arbeitgeber eine Schulung zuweist, man dadurch aber die Zuschläge verliert, diese vom Vorgesetzten eingefordert werden können übers PW, wie wird das in euren Betrieben geregelt?

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