Es gibt im Zuge von ERA ein Problem mit der Definition "Fachvorgesetzter". Lt. ERA gibt es den Disziplinarvorgesetzten, in unserem Fall Elektrikermeister, auch Vorgesetzter der Schlosser. Die Schlosserei hat keinen Vorarbeiter sondern besteht nur aus 2 Schlossern. Lt. ERA wird beim Fachvorgesetzten immer der Vorarbeiter eingesetzt (in die Aufgabenbeschreibung). Da die beiden Schlosser auch teilweise Vorarbeiter Tätigkeiten wie z.B. Abstimmung oder Führungs- und Anleitungstätigkeiten eines Auszubildenden wahrnehmen, nun meine Frage: Ist der Elektrikermeister trotz fehlenden Fachwissens in Sachen Schlossertätigkeiten trotzdem als "Fachvorgesetzter" zu sehen? Für reichlich Antworten wäre ich dankbar.