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Stellvertreter geht in Mutterschutz - Muß ein neuer Stellvertreter gewählt werden?

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Rassmus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein 3er Gremium und nun geht die stellvertretende Vorsitzende für zwei Jahre in den Mutterschutz. Ein Ersatzmiglied ist auch schon nachgerückt. Nun meine Frage: Muß ein neuer Stellvertreter gewählt werden oder rückt automatisch das verbleibende ordendliches Mitglied nach. Vielen Dank für Eure Antworten Rassmus

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Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

13.11.2008 um 20:57 Uhr

Jepp, muß neu gewählt werden! Siehe § 26 Abs 1 BetrVG

I
Immie

13.11.2008 um 21:41 Uhr

Möchte die stellv. Vorsitzende denn während der Elternzeit nicht mehr zur Sitzung kommen? Dann ist sie zeitweilig Verhindert, könnte aber stellv. Vorsitzende bleiben. Ihr könnt keinen neuen Stellvertretenden Vorsitzenden wählen wenn sie nicht vom Amt zurücktritt oder ihr sie abwählt. §25 BetrVG

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