Erstellt am 13.11.2008 um 11:27 Uhr von iris65
Wenn es einen Grund gibt zu einer außerordentlichen Betriebversammlung reicht der Termin 5.11.o8 aus, der AG ist
darüber lediglich in Kenntnis zu setzen
Erstellt am 13.11.2008 um 11:32 Uhr von Olivia76
iris65
Es wäre keine außerordentliche Versammlung, sie wäre nur früher als normalerweise.
Ich bräuchte §§ oder Urteile, im 43 ger steht nichts von einer Absage des AG´s und welche Schritte man dann einleiten müsste.
Erstellt am 13.11.2008 um 13:00 Uhr von Dr.House
Olivia76,
lies Dir mal den Kommentar(Fitting) Randnr. 8 zum § 43 BetrVG durch.
"Der BR bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen den Zeitpunkt der Betr.ver-
sammlung...."
Da steht eigentlich alles was Du wissen mußt.
Gruß Dr.House
Erstellt am 13.11.2008 um 18:07 Uhr von DonJohnson
@ Olivia76
Klar steht da ncihts von einer Absage des AG - er kann sie nciht absagen, weil der BR einläd. Der AG muß nur den Raum zur verfügung stellen usw. Der BR hat das Hausrecht.