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Betriebsversammlung - Was können wir tun, wenn der AG sich dagegen sperrt?

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Olivia76
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir müssen kurzfristig eine Betriebsversammlung einberufen (Aktuelle Situation), diese möchten wir am 25.11 durchführen. Was können wir tun, wenn der AG sich dagegen sperrt, bwz. welche Schritte müssten wir einleiten? Danke für Antworten, Urteile wären toll

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Community-Antworten (4)

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iris65

13.11.2008 um 12:27 Uhr

Wenn es einen Grund gibt zu einer außerordentlichen Betriebversammlung reicht der Termin 5.11.o8 aus, der AG ist darüber lediglich in Kenntnis zu setzen

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Olivia76

13.11.2008 um 12:32 Uhr

iris65 Es wäre keine außerordentliche Versammlung, sie wäre nur früher als normalerweise. Ich bräuchte §§ oder Urteile, im 43 ger steht nichts von einer Absage des AG´s und welche Schritte man dann einleiten müsste.

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Dr.House

13.11.2008 um 14:00 Uhr

Olivia76, lies Dir mal den Kommentar(Fitting) Randnr. 8 zum § 43 BetrVG durch. "Der BR bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen den Zeitpunkt der Betr.ver- sammlung...." Da steht eigentlich alles was Du wissen mußt.

Gruß Dr.House

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DonJohnson

13.11.2008 um 19:07 Uhr

@ Olivia76 Klar steht da ncihts von einer Absage des AG - er kann sie nciht absagen, weil der BR einläd. Der AG muß nur den Raum zur verfügung stellen usw. Der BR hat das Hausrecht.

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