Schulung für den Sicherheitsbeauftragten - nein weil er zuviel Zeit in die Betriebsratsarbeit investiert?
Guten Morgen an alle, bei uns hat der ernannte Sicherheitsbeauftragte von seinem Chef zu hören bekommen, dass er keine Schulung diesbezüglich erhält, weil er zuviel Zeit in die Betriebsratsarbeit investiert. Das geht natürlich gar nicht. Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen, wo ich finde, dass es ihm zusteht und wie wir gegen den Chef vorgehen sollten? Vielen lieben Dank!
Community-Antworten (12)
13.11.2008 um 08:09 Uhr
@Alice, nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist der Unternehmer z. T. verpflichtet, den im Betrieb mit Sicherheits- und Gesundheitsthemen befassten Personen die Teilnahme an einschlägigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung betrieblicher Belange zu ermöglichen. Die Kosten für diese Veranstaltungen tragen die Unfallversicherungsträger. Wende Dich doch an Deine zuständige BG wenn der AG sich hier querstellt.
13.11.2008 um 08:55 Uhr
@ Alice wer hat den Sicherheitsbeauftragten benannt?
13.11.2008 um 08:58 Uhr
@rolfo Soweit ich weis, der oberste Chef, der Kollege besitzt auch eine Urkunde darüber.
13.11.2008 um 09:09 Uhr
Ist doch komisch, der Chef will und muss wahrscheinlich einen Sicherheitsbeauftragten, lässt ihn aber zu keinem erforderlichen Seminar, das nicht mal was kostet. Soll der Kollege die Bestellung doch ablehnen, mal sehen, was der Chef daraus macht. Wie soll denn der Kollege seinen Job ausüben wenn er vorher nicht geschult wurde? Der Betriebsrat kann sich natürlich stark machen für die Entsendung zur Schulung, weil der Betrieb je nach Grösse entsprechend Sicherheitsbeauftragte haben muss, der BR ist ja auch im Arbeitsschutzausschuß vertreten. Besprecht das doch dort, auf jeden Fall aber kannst du nicht nach § 37/6 BetrVG eine Schulung beschließen.
13.11.2008 um 09:49 Uhr
@rolfo2, ......auf jeden Fall aber kannst du nicht nach § 37/6 BetrVG eine Schulung beschließen. Wieso nicht???
13.11.2008 um 10:09 Uhr
@ ridgeback weil das keine Betriebsratsschulung ist und nach § 37 BetrVG kann nur eine Schulung für BR`s beschlossen werden die für die BR Arbeit erforderlich ist. Dass der Sicherheitsbeauftragte zufällig auch BR ist hat damit überhaupt nichts zu tun.
13.11.2008 um 10:25 Uhr
Dann schickt ihn auf ein Seminar für Arbeitsschutz;-) Beschluss BR...und los geht es.
@rolfo §80 BetrVG Wie soll/kann ich über etwas wachen wenn ich keine Ahnung habe?
13.11.2008 um 10:37 Uhr
@ all, hier war mein Gedanke von Immi. Davon abgesehen, hat der Betriebsrat zunächst ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ), was hier ja wohl nicht geschehen ist.
13.11.2008 um 12:21 Uhr
@ immi Darum gehts doch nicht, der BR kann ja von sich aus ein Arbeitsschutzseminar beschließen für BR Mitglieder nach § 37. Der Sicherheitsbeauftragte wird aber von der BG geschult und bei der Frage von Alice gehts doch um die Schulung als Sicherheitsbeauftragter, nicht um ein Mitglied im Arbeitsschutzausschuß, wo der SiB sowieso vertreten ist. @ ridgeback Über die Mitbestimmung werden die wohl hinweggesehen haben weil ja ein BR Sicherheitsbeauftragter wird.
13.11.2008 um 12:36 Uhr
@rolfo2 Ich verstehe dein Problem nicht. Da ist ein Sicherheitsbeauftragter, der auch noch BRM ist.
- Er sollte dem Chef sagen das er das ohne Schulung nicht macht, und die Schulung schriftlich einfordern.
- die Schulung bei der BG kostet nichts
- Wenn der Chef das nicht will, kostet es halt was und der Sicherheitsbeauftragter ist als BRM trotzdem weg.
- Ist aber offiziell als Sicherheitsbeauftragter immer noch nicht geschult.
- Kann aber mit dem Wissen aus der Schulung dem Chef die Hölle heiss zu machen.
- Muss zu guter Letzt doch als Sicherheitsbeauftragter geschult werden und ist noch mal weg.
Kann auch Spass machen.
Und so schliesst sich der Kreis.
13.11.2008 um 18:55 Uhr
@ Immi Solche Gedanken mag ich - die sind echt klasse und funktionieren sogar. Wenn der AG es nciht anders will... ist ja sein Geld...
13.11.2008 um 19:01 Uhr
@ all Wenn ich fies bin, behaupte ich als Gremium, dass es sich hierbei um eine verbotene Umlage handelt §41 BetrVG (weil BR so lange mit BR Arbeit beschäftigt ist, kann er nciht auch noch für andere Schulungen freigestellt werden, dass is zu teuer...) Ich weiß, extrem gewagt aber ncoh gewagter wäre doch die Behinderung von BR Mitgliedern nach 119 BetrVG. Immerhin sugeriert der AG damit, dass das BRM sene Arbeit als Sicherheitsbeauftragten nciht richtig nachkommen kann weil er zu viel BR arbeit macht und die BR Arbeit zu beschneiden ist eindeutig eine Behinderung. Immerhin muß er doch Seminare besuchen als Sicherheitsbeauftragter...
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