Einige Fragen zu Ersatzmitgliedern im Aufsichtsrat.

1. Wann kommt ein Ersatzmitglied zum Einsatz ?
Nur, wenn das Haupt-Mitglied komplett zurück tritt oder auch bei temporärer Verhinderung (z.B. Urlaub oder Krankheit) ?

2. Bekommt das Ersatzmitglied auch eine Vergütung ?

3. Angenommen es sind 2 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Einer hat ein Ersatzmitglied, der andere nicht. Nun fällt derjenige aus, der kein Ersatzmitglied hat. Rückt dann das Ersatzmitglied des anderen nach ?

(Wenn möglich bitte mit Rechtsquelle antworten)