Erstellt am 12.11.2008 um 20:39 Uhr von DonJohnson
Christian Schoof in Betriebsratspraxis A bis Z Auflage 7 sagt dazu: " ...Die Bildung einer Einigungsstelle als ständige Einrichtung ist zwar zulässig (§ 76 Abs 1 Satz 2 BetrVG), aber meist wenig zweckmäßig. Besser ist es im Regelfall, in jedem Streitfall erneut die Frage zu klären, wer der Vorsitzende und wie groß die Zahl der Beisitzer sein sollte..." Das heißt also, dass eine BV über eine ständige Einigungsstelle abgeschlossen werden muß. Ich habe nirgendwo gefunden, dass eine solche BV erzwingbar ist, weder von AG noch BR Seite. Vielleicht weiß es einer der Kollegen hier besser, würde aber von meinem Wissenstand deine Frage mit NEIN beantworten! Nicht erzwingbar! So würde ich auch vor dem GF argumentieren, wenn ihm das nciht paßt, soll er es von einer Stelle klären lassen, die mehr Ahnung haben - dem Arbeitsgericht. Sein gutes Recht - er bezahlt die Party.
Hoffe geholfen zu haben und gutes Gelingen!!! Halte uns mal bitte hier auf dem Laufenden - könnte spannend für alle hier sein!!!
Erstellt am 13.11.2008 um 09:53 Uhr von paula
siehe Fitting § 76 Rn 8... natürlich nicht erzwingbar