Neubewerbung im selben Unternehmen alles in englisch, die Fa. sitzt in Deutschland - zulässig?
hallo zusammen!!!
In einem Unternehmen müssen sich Mitarbeiter nach einer Umstrukturierung auf Stellen neu bewerben. Dies soll alles in englisch stattfinden, die Erstbewerbungen waren in deutsch, die Fa. sitzt in Deutschland. Ist das zulässig? Ist doch eigentlich eine klare Benachteiligung der Mitarbeiter für deren Erstbewerbung Englisch nicht Voraussetzung war...
Bin für jede Info sehr dankbar da neuer BR und gleich in so einer Umstrukturierung....
Community-Antworten (8)
11.11.2008 um 22:15 Uhr
Es kann ja niemand zu einer Bewerbung gezwungen werden. Die bestehenden Arbeitsverträge verlieren doch durch die Umstrukturierung nicht ihre Gültigkeit. Was sind das überhaupt für Stellen?
11.11.2008 um 22:30 Uhr
@zeropage Wir sind hier in Deutschland und es gelten Deutsche Gesetze. Demnach wären auch Vertäge in Deutsch zu verfassen. Aber auch ich kann nicht verstahen warum es bei einer Umstrukturierung neue Verträge geben soll. Oder meinst Du Änderungsverträge?
11.11.2008 um 22:34 Uhr
Es geht um die IT Abteilung (einer Globalen Firma) in welcher bestimmte Bereiche "outgesourced" (zB technischer Support; Netzwerk etc.) werden. Diese Stellen wird es nicht mehr geben, aufgrund dessen müssen sich alle Mitarbeiter neu bewerben (auf Stellen die für den Standort Deutschland vorgesehen sind). Mitarbeiter können zwar nicht gezwungen werden sich zu bewerben, was passiert jedoch dann? Ist dies ein Kündigungsgrund?
11.11.2008 um 22:43 Uhr
@zeropage Dann befasst euch im BR erst mal mit den §§ 111 und 95 BetrVG
11.11.2008 um 22:58 Uhr
Greift §111 hier? Diese Änderungen wurden in den USA (amerikanische Firma) beschlossen, und auch wenn wir hier in Deutschland sind und deutsche Gesetze gelten, muss dann der BR befragt werden, kann er Einfluss darauf haben? Es wurden zwar alle IT Mitarbeiter von diesen Änderungen und wie sie ablaufen informiert, aber mehr auch nicht...
PS: Danke für die Infos !!!
11.11.2008 um 23:04 Uhr
@zeropage Deutschland Deutsche Gesetze
12.11.2008 um 11:02 Uhr
der AG zieht da gerade die Leute mächtig über den Tisch.... Er beschreitet den elegantesten Weg um das Kündigungsschutzrecht auszuhebeln
12.11.2008 um 11:48 Uhr
Auch auf Eure Frage ist die Standardanwort wieder richtig:
Unbedingt Hilfe beim Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Das ganze klingt, wie Paula sagt danach, dass der AG die Unwissenheit der Kollegen und BR ausnutzen will (auf gut deutsch verarscht!)
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