Rauchverbot / Abmahnung - was ist mit der Abmahnung von unserem Kollegen, da wir dieser Sache ja so nicht zugestimmt haben?
Eine Frage habe ich noch,
unser GF hat einem Mitarbeiter von uns eine Abmahnung schrift. erteilt da er gegen das Rauchverbot verstoßen haben soll. (ohne Anhörung des betroffenen Kollegen)
- es gibt in unserem Unternehemen aber nur eine BV die er alleine unterschrieben hat und der BR abgelehnt hat. Auf diese BV beruft er sich aber. ( übrigens als wir die BV als BR abgelehnt haben hat unser GF einfach eine Weisung daraus gemacht) Frage: -darf der GF dies und was ist nun mit der Abmahnung von unserem Kollegen, da wir dieser sache ja so nicht zugestimmt haben.?? Jetzt 2 Wochen später hat er seine Weisung aufgehoben und eine neue Betriebstättenverordung rausgebracht.
Community-Antworten (1)
11.11.2008 um 20:42 Uhr
Oh bei euch ist vieles im Argen! ERstens kann es keine BV geben die nur von AG Seite unterschrieben wird. Eine BV ist sozusagen ein Vertrag zwischen AG und BR. Bei sowas kann er auch nciht einfach eine Weisung draus machen - das wäre ja auch noch schöner, dann hieß es nicht MBR sondern Gutdünken des AG! Wenn ihr euch nciht einigen konntet, nun ja, dafür gibt es die Einigungsstelle. Nun zu deinem Problem. Abmahnung kann er natürlich aussprechen, da er sich erstmal auf sein Direktionsrecht und auf Einhaltung der Gesetze (Nichtraucherschutzgesetz) besteht. Dann seid ihr dran. Der AN kann natürlich sagen, dass er sich auf das GG bezieht und keine gültige BV bezüglich Nichtraucherschutzgesetz besteht. Auch ihr könntet natürlich sagen, dass die Abmahnung nicht rechtns ist, da die BV nicht abgeschlossen wurde da sich der AG vom Verhandlungstisch zurück gezogen hat, aber ich denke, dass ist nciht einleuchtend genug, da ihr ihn dann hättet vor die Einigungsstelle bringen müssen. Denk daran, ihr müßt darauf achten das Gesetze und Verordnungen vom AG eingehalten werden. Mit der Betriebsstättenverordnung (hmm, eigentlich ist das ja was anderes...) kommt er auch nciht durch, da ihr in vermutlich allen Bereichen ein MBR habt. Ihr habt auch ein Initiativrecht nach allem vom § 87 BetrVG. Nutz es und legt euerm AG mal ein paar BV vor, die einiges regeln. Solltet ihr da unsicher sein, hilft euch die GEW bei der Formulierung. Wenn der AG nicht verhandeln will muß von euch der Beschluss kommen, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Dann schlagt ihr die zusammenstellung der Einigungsstelle vor, und wenn er nicht akzeptiert, geht es halt vor Gericht. Dieses legt dann die Anzahl der Beisitzer beider Parteien fest und den Vorsitzenden. Diesen Weg solltet ihr echt mal gehen, auch wenn der hart wird. Aber bitte geht den Weg nciht alleine. Sucht Hilfe bei der für euch zuständgen GEW - die helfen kostenlos und sind da eigentlich echt bewandert.
Viel Erfolg
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