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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung+Einstweilige Verfügung - bei Ableseplan?

K
kid
Jan 2018 bearbeitet

Hey Kollegen, ich habe folgendes Problem.

Wir führen wie in jedem Jahr eine Zählerablesung in unserem Unternehmen durch. Leider sind auch in diesem Jahr wieder keine Vorschläge der Belegschaft in den Ableseplan mit aufgenommen worden. Wir sind sechs Ableser und jeder fängt jetzt neuerdings zu einer anderen Uhrzeit an, dazu kommt das wir nur ein we frei haben und 4 Wochen eine sechs Tage Woche haben. Unser Anwalt sagte uns jetzt das wir eine Einstweilige Verfügung gegen diese Ablesung einlegen sollen, da sonst sowieso nicht auf unser Angebot die ganze Ablesung zu Optimieren Beachtung findet. Die Frage ist jetzt natürlich, wenn wir dies tun, wie wirkt sich das auf unseren Job aus.?? Oder nehmen wir das so hin und er kann weiter machen was er will. (Es geht ja auch um die Mitbestimmung die er zum wiederholten male Missachtet hat.

Mfg kid

6.62201

Community-Antworten (1)

RW
rainer w

11.11.2008 um 22:47 Uhr

@ kid Euer Anwalt hat Recht

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