ich habe folgendes Problem.
Wir führen wie in jedem Jahr eine Zählerablesung in unserem Unternehmen durch. Leider sind auch in diesem Jahr wieder keine Vorschläge der Belegschaft in den Ableseplan mit aufgenommen worden. Wir sind sechs Ableser und jeder fängt jetzt neuerdings zu einer anderen Uhrzeit an, dazu kommt das wir nur ein we frei haben und 4 Wochen eine sechs Tage Woche haben. Unser Anwalt sagte uns jetzt das wir eine Einstweilige Verfügung gegen diese Ablesung einlegen sollen, da sonst sowieso nicht auf unser Angebot die ganze Ablesung zu Optimieren Beachtung findet. Die Frage ist jetzt natürlich, wenn wir dies tun, wie wirkt sich das auf unseren Job aus.?? Oder nehmen wir das so hin und er kann weiter machen was er will. (Es geht ja auch um die Mitbestimmung die er zum wiederholten male Missachtet hat.
Mfg kid
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten