Hallo Zusammen,

wir wurden vom AG gebeten einer Umstrukturierungsmaßnahme zuzustimmen. Wir haben einstimmig im BR dagegen gestimmt. Uns war bekannt, der AG hatte sein Vorhaben bereits eingestiehlt und hat diese dann auch trotz unserer schriftlichen Stellungsnahme (mit etlichen Begründungen nach BetrVG) umgesetzt.
Zwischenzeitlich haben unser Vorsitzender und Stellvertreter mit dem AG Gespräche geführt, um "die Kuh vom Eis" zu holen. Für die nächste Sitzung soll der AG dem BR ein erneutes Schreiben (mit einigen Zugeständnissen) vorlegen... dennoch hat sein Vorhaben nach wie vor umgesetzt, trotz Beschluss des BR .
Frage: Ist eine einstweilige Verfügung dann noch denkbar?
Können Vorsitzender und Stellvertreter trotz einstimmigen Beschluss solche Verhandlungsgespräche führen?
Vielen Dank im Voraus
blaubibi1