Tagesordnung/Tätigkeitsbericht nach Betriebsversammlung noch beschließbar?
Unser Betriebsratsvorsitzender hat ohne zugrundeliegende Beschlüsse im Alleingang Tagesordnung und Tätigkeitsbericht für unsere letzte Betriebsversammlung selbst aufgesetzt und im Alleingang ohne Rücksprache mit dem Gremium an die gesamte Belegschaft gemailt.
Nun ist die Versammlung gelaufen und er setzt im Nachhinein die notwendigen Beschlüsse auf die Tagesordnung...
Ist das überhaupt möglich?
Community-Antworten (3)
22.05.2023 um 15:52 Uhr
Das es möglich ist hat Euer BRV ja gezeigt. Ob das ok ist solltet ihr in der nächsten Sitzung thematisieren und dafür mit einem 1/4 der Mitglieder auf die Tagesordnung setzen lassen. Ihr müsst dem BRV klar machen, dass ihr mit seiner Vorgehensweise nicht einverstanden seid. GGfls müsst ihr ihm auch die Konsequenz aufzeigen, für die ihr aber eine Mehrheit im GRemium benötigen werdet.
22.05.2023 um 16:00 Uhr
Im Nachhinein ist das nicht zu heilen. Die Informationen sind draußen. Zum Glück kommt es auf einer Betriebsversammlung nicht zu wichtigen Beschlüssen, die dann logischerweise nichtig wären.
Allerdings kann man den BRV auf mögliche Pflichtverletzungen gem. §23 Abs. 1 BetrVG hinweisen und in Zukunft auf korrekter Beschlussfassung im BR bestehen.
Sollten sich solche Alleingänge häufen und reicht das im juristischen Sinne nicht für eine grobe Pflichtverletzung aus, bliebe noch die Androhung der Abwahl als BRV.
22.05.2023 um 17:14 Uhr
Das muss ich jetzt erstmal auseinanderpuzzlen. Also es ging um die Ausgestaltung der Betriebsversammlung? Wieso schickt man den Tätigkeitsbericht vorab rum?
Im Endeffekt hat er die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung nachträglich manipuliert und somit auch alle Beschlüsse dieser Sitzung angreifbar gemacht.
Vielleicht mal drauf hinweisen, dass man einen Vorsitzenden mit einfachem Beschluss auch absetzen und neu wählen lassen kann.
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