Erstellt am 11.11.2008 um 09:49 Uhr von galaxy
@thalandra
es ist eindeutig festgelegt, daß bei Stimmengleichheit das Los entscheidet. Dieses gilt auch beim vereinfachteen Wahlverfahren. (siehe Text
3. Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten
Die Feststellung der Gewählten erfolgt gemäß §§ 40 Abs. 1, 36 Abs. 4, 34
Abs. 3 und 4 WO in Verbindung mit §§ 22 und 23 WO.
Ist danach nur ein JAV-Mitglied zu wählen, so ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Sind mehrere JAV-Mitglieder zu wählen, hat der Wahlvorstand zunächst die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze zu verteilen. Dazu werden die dem Minderheitengeschlecht zustehenden Mindestsitze mit den Bewerbern dieses Geschlechts in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmzahlen besetzt. Nach der Verteilung der Sitze des Minderheitengeschlechts erfolgt die Verteilung der weiteren Sitze. Die weiteren Sitze werden mit den Bewerbern, unabhängig von ihrem Geschlecht, in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmzahlen besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Natürlich kann man darüber streiten ob es zulässig ist, daß nur der eine zettel aufgefaltet wurde. So weiß im nachhinein niemand, ob auf dem 2.Zettel auch wirklich dein Name stand oder nicht. Es bleibt Dir nun noch eines übrig, nämlich Wahlanfechtung innerhalb der 2-Wochenfrist.
Die Anfechtung der Wahl ist innerhalb von zwei Wochen möglich (§§ 63 Abs. 2, 19 Abs. 2 BetrVG).
Erstellt am 20.11.2008 um 08:44 Uhr von Tuna
Wo kann ich dass denn nachlesen, dass das Los entscheidet?
Erstellt am 20.11.2008 um 10:25 Uhr von ichbins
@Tuna:
Galaxy hat doch alles geschrieben wo Du es findest !