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Stimmgleichheit - Ist Losverfahren zwingend vorgeschrieben oder gehts auch so ??

N
Nico
Apr 2018 bearbeitet

Bei der gestern durchgeführten BR Wahl in unserem Betrieb erhielten 2 Kandidatinnen die gleiche Stimmenanzahl. Genau zwischen diesen beiden müssen ein Mitglied und eine Nachrückerin beschlossen werden. Das Gesetz schreibt nach § 22 WO das Losverfahren vor. Meine Frage: Ist die Entscheidung per Losverfahren zwingend oder dürfen die beiden Kandidatinnen sich untereinander einigen?

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

31.08.2005 um 12:21 Uhr

Die Entscheidung per Losverfahren ist zwingend! Es steht aber jedem Ersatzmitglied frei sein Amt niederzulegen, dies ist die einzige Möglichkeit das Losverfahren nicht anwenden zu müssen! Wollen dennoch beide ihr Mandat behalten muss das Los entscheiden!

Die Stimmengleichheit basiert auf die Wählerentscheidung und nicht auf irgendwelche Absprachen der einzelnen Kandidaten!

N
Nico

31.08.2005 um 12:27 Uhr

Vielen Dank, Frank. Das dachte ich mir schon. Gibt es für das Losverfahren bestimmte Vorgaben oder obliegt die Entscheidung über den Zeitpunkt und Ablauf dem Wahlvorstand?

FB
Frank B.

31.08.2005 um 12:56 Uhr

Für das Losverfahren gibt es keine Vorgaben, es können auch zwei Streichhölzer mit unterschiedlicher Länge sein, es muss nur eindeutig sein, also Kandidat A hat kurzes Holz und B langes und WV C zieht, oder so. Wir hatten auch den Fall und haben beide Namen auf je einen Zettel geschrieben um es eindeutig zu machen. Eine Kollegin hat dann Fortuna gespielt.

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