Erstellt am 31.08.2005 um 10:21 Uhr von Frank B.
Die Entscheidung per Losverfahren ist zwingend!
Es steht aber jedem Ersatzmitglied frei sein Amt niederzulegen, dies ist die einzige Möglichkeit das Losverfahren nicht anwenden zu müssen!
Wollen dennoch beide ihr Mandat behalten muss das Los entscheiden!
Die Stimmengleichheit basiert auf die Wählerentscheidung und nicht auf irgendwelche Absprachen der einzelnen Kandidaten!
Erstellt am 31.08.2005 um 10:27 Uhr von Nico
Vielen Dank, Frank. Das dachte ich mir schon. Gibt es für das Losverfahren bestimmte Vorgaben oder obliegt die Entscheidung über den Zeitpunkt und Ablauf dem Wahlvorstand?
Erstellt am 31.08.2005 um 10:56 Uhr von Frank B.
Für das Losverfahren gibt es keine Vorgaben, es können auch zwei Streichhölzer mit unterschiedlicher Länge sein, es muss nur eindeutig sein, also Kandidat A hat kurzes Holz und B langes und WV C zieht, oder so.
Wir hatten auch den Fall und haben beide Namen auf je einen Zettel geschrieben um es eindeutig zu machen. Eine Kollegin hat dann Fortuna gespielt.