Auf einmal sind es 6 BR-Mitglieder - Darf der BR seine Mitglieder auf 6 erhöhen?
Hallo, wir sind ein Betrieb mit 60 AN und haben seit ein paar Jahren einen 5-köpfigen BR (einschl. BR-Vorsitzenden). Nun ist es so, dass ein Ersatzmitglied immer öfter auch bei den Sitzungen dabei ist - quasi als 6. Person und wenn BR Sitzung ist ist dieses Ersatzmitglied ebenfalls dabei. Nun meine Frage: Ist dies überhaupt möglich? Das Ersatzmitglied erhält natürlich auch Schulungen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass aus einem normalen 5-köpfigem BR auf einmal ein 6-köpfiger werden kann. Der AG hat da anscheinend nichts dagegen und akzeptiert dies.
Bevor es nun irgendwann Ärger gibt weil sich inzwischen auch die Kollegen beschweren weil dieses Ersatzmitglied oft in Sitzungen ist und die anderen die Arbeit mitmachen müssen - wie gesagt, das "6. Mitglied" ist nicht offiziell gewählt, sondern nur Ersatzmitglied ist: Darf der BR seine Mitglieder auf 6 erhöhen?
Danke für die Antwort
Community-Antworten (4)
10.11.2008 um 17:19 Uhr
@nurmalso:
"...Darf der BR seine Mitglieder auf 6 erhöhen? ..."
Nö, darf er nicht. Siehe §9 BetrVG.
Zur Einladung von Ersatzmitgliedern siehe §25 BetrVG.
Nehmen Ersatzmitglieder an Sitzungen teil, obwohl ihre Einladung objektiv nicht nötig war, so sind die in diesen Sitzungen gefassten Beschlüsse mit hoher Wahrscheinlichkeit ungültig.
Gruß khel
10.11.2008 um 20:36 Uhr
Welch eine Frage.... von einem gewählten BRM... Tse tse tse
11.11.2008 um 06:33 Uhr
Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ich denke, dass der BR-Vorsitzende weil es nicht ausdrücklich verboten ist (Hinweis in den Paragraphen) dachte, es sei erlaubt. Das Beschlüsse dadurch vielleicht ungültig werden ist natürlich besonders unangenehm. Gibt es hierzu eventuell noch Literatur oder andere Angaben um ganz sicher zu gehen? Davon abgesehen, muss das bei uns natürlich umgehend korrigiert werden. Was mich wundert ist, dass unser AG, der normalerweise Fehler umgehend zum Thema macht, dies nicht bei einem Gespräch angesprochen hat. Ich denke, der AG wusste/weiß dies auch nicht.
vielen Dank nochmal für eure Antworten Grüße
11.11.2008 um 09:40 Uhr
@nurmalso
"Was mich wundert ist, dass unser AG, der normalerweise Fehler umgehend zum Thema macht, dies nicht bei einem Gespräch angesprochen hat. Ich denke, der AG wusste/weiß dies auch nicht."
Es gibt dazuu mal zwei Theorien von mir:
-
Euer AG weiß es wirklich nicht, oder
-
Euer AG weiß es ganz genau. Er könnte bei Streitigkeiten, die es nun mal hier und da geben könnte, ganz einfach Eure Beschlüsse ignorieren, da er weiß, dass sie juristisch falsch beschlossen worden sind.
Zu welcher Kategorie Euer AG gehört müsst Ihr schon selber rausfinden. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass AG dazu neigen die Unwissenheit des BR auszunutzen....
Verwandte Themen
Aussetzung von Beschlüssen bzw. ewiges Verschieben und bearbeiten eines Tagesordnungspunktes
ÄlterHallo, folgende Situation. Ich habe als BR-Ersatz-Mitglied vor 8 Wochen einen Antrag auf Abwahl des Vorsitzenden gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. "... stellt den Antrag auf Abwahl / Neuwahl
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
BR-Sitzungen ohne Mitglieder
ÄlterGuten morgen zusammen, hier einmal nur kurz meine Vorstellung. Ich arbeite seit 12 Jahren in einem Unternehmen mit zirka 600 Mitarbeitern. Vor einem Jahr wurden unsere Abteilung ausgegliedert. Wir
GBR und Stimmengewichtung
ÄlterHallo Kollegen, ich habe eine Frage zu GBR und Stimmgewichtung. Durch verschiedene Firmenzukäufe ist unsere Firmenkonstellation etwas komplizierter. Seit kurzem gibt es je einen Betriebsrat an 2 Sta
Wahlergebnis - Auf welche Informationen haben die Wähler ein Anrecht?
ÄlterHallo, bei der öffentlichen Stimmenauszählung waren (leider) nur der Wahlvorstand sowie einige Kandidaten anwesend. Das vorläufige Wahlergebnis (z. B. in Form der Wahlniederschrift) wurde uns Wählern