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Kündigung befristeter Vertrag wg. Krankheit

MB
Marlis B.
Jan 2020 bearbeitet

Wir haben einen Mitarbeiter, dessen Vertrag (befristet) bis Ende Juli läuft. Dieser Mitarbeiter hat wohl erfahren, dass sein Vertrag nicht verlängert wird. Seitdem ist er Krank und postet auf Facebook Party-Fotos (auf diese Facebook-Seite haben auch seine Arbeitskollegen Zugriff). Außerdem kündigt er über diese Seite an, dass er wohl nach Polen fahren möchte. Gibt es hier irgendeine Möglichkeit was wir tun können. Befristete Verträge sind wohl nicht zu kündigen, oder äußerst schwer, da hier der Arbeitgeber in der Beweislast liegt, dass dieser besagte Mitarbeiter nicht krank ist? Oder. Bitte um Hilfe

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

15.01.2020 um 16:07 Uhr

Bitte um Hilfe... bist Du der Arbeitgeber Marlies?

MB
Marlis B.

15.01.2020 um 16:11 Uhr

nein Betriebsratsmitglied

M
Moreno

15.01.2020 um 16:25 Uhr

Na dann hat doch der AG hier das Problem und nicht der BR. Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung und im Juli der Vertrag also wird Euer AG auch diesen AN überleben. :-)

P
Pjöööng

15.01.2020 um 16:27 Uhr

Wenn ein Arbeitgeber wegen Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kündigen will, dann liegt IMMER die Beweislast bei ihm, das hat nichts mit "befristet" oder "unbefristet" zu tun.

Die ärztliche AU-Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert, der nicht einfach "so" zu erschüttern ist. Je nach Erkrankung (die der Arbeitgeber ja nicht kennt) muss auch der Besuch einer Party, oder eine Auszeit in der Polnischen Steppe nicht ausgeschlossen sein.

Eventuell wäre der MDK (Medizinische Duienst der Krankenkassen) hier bereit zu unterstützen, insbesondere weil hier ja der Verdacht naheliegt dass ein Krankengeldbezug bevorstehen könnte. Wenn Ihr dann Pech habt, kommt der Kollege wieder zur Arbeit.

D
DummerHund

15.01.2020 um 22:24 Uhr

@Marlies B Wir sind ja nu nicht mehr in den 70iger Jahren. Seinerzeit war es so das man um 7:00 Uhr zu Hause sein musste wenn man Arbeitsunfähig war. Heute kann man alles machen was den Genesungsverlauf nicht entgegen steht wenn man Arbeitsunfähig ist; solange es der behandelnde Arzt erlaubt. Ich selbst bin auch seit Okt. schon aus dem Verkehr gezogen. War aber trotzdem mit Kollegen und Geschäftsleitung auf Weihnachtsfeier zum Bowling. (Allein die fahrt mit dem PKW hin und zurück 1,5 Std). Morgen liege ich wieder für 3 Tage im Krankenhaus (Chemo). Nächste Woche Samstag fährt Frau mich wieder zur Firma. Da mache ich 8 Std Modulschulung für meine Fahrerkarte als LKW Fahrer. Hab noch mehrere Chemos vor mir. Und fahre dennoch im Sommer mit Wohnwagen für 3 Wochen nach Schweden. Alles mit Ärzten, Krankenkasse und Arbeitgeber durchgesprochen. Solange dies alles nicht meiner Gesundung schadet geben alle ihr OK. Ist man Arbeitsunfähig, ist man in erster Linie nicht in der Lage seine berufliche Tätigkeit nach zu gehen. Deshalb heißt der gelbe schein ja auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Alles Andere ist möglich, sofern der Arzt sagt das es nicht der Genesung schadet oder sie beeinträchtigt.

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