Erstellt am 10.11.2008 um 17:21 Uhr von DonJohnson
@ Ed
Na, so ganz richtig kenne ich mich damit nciht aus, da sich das Thema Freistellung oder Teilfreistellung bei uns nie ergeben hat aufgrund der Größe des Betriebes. In Seminaren wurde mir dazu erklärt, dass man für freigestellte immer so ein Kompementär sucht (heißt das echt so?) also jemanden der genauso lange in der Firma ist usw, also ähnlich wie der freigestellte. Das BRM wird dann genauso gehändelt wie dieser "ausgesuchte". Aber ich glaube, man sollte bei dir auch ein wenig darauf achten, was ein eventueller TV oder eine BV bezüglich des Gruppenakkords aussagt. Irgendwo muß da ja geregelt stehen was passiert wenn man z.B. krank zum Arzt und aus dem Grund nciht 100%ig teilgenommen hat - also Abwesenheitszeit der Gruppe. Wie du selbst sagtest, darfst du auch nciht besser gestellt sein als die anderen. Es könnte also in meinen Augen tatsächlich sein, dass der AG für deine BR Tätigkeit keinen Zuschlag geben braucht - aber für diese Thesen fehlen echt Infos. Ich denke, darum hat auch vorher noch keiner geantwortet - aus "der Hüfte heraus schießen" ist immer gefährlich - man weiß nciht, was man trifft, da man nicht zielen kann...