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Pausenregelung während Betriebsratsarbeit?

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ChristelvonderPost
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin noch recht unerfahren als BR. Wir haben folgendes Problem:

Wir sind auf einer Schulung gewesen und sollen nun die Zeiten auf einem Formular nachtragen. Unser Arbeitgeber möchte nun, daß wir auch unsere Pausen aufschreiben. Ich habe aber mal gehört, daß Betriebsratsarbeit nicht unter das Arbeitszeitgesetz fällt und deswegen quasi die Bruttozeit zählt. Natürlich haben wir Pausen gemacht, aber in denen haben wir ständig über Betriebsratsgeschichten gesprochen. Deswegen sehe ich das auch irgendwie nicht ein... Liege ich da richtig? Ich sehe es zum beispiel auch nicht ein, daß, wenn wir BR Arbeit außerhalb des Büros machen z.b. im Raucherraum, wir uns ausstempeln sollen... demnächst will er noch Pause sehen wenn wir im BR Büro nebenbei Kaffee trinken? Meine Kollegen sehen das aber leider anders und lassen sich da meiner Meinung nach zu sehr unter Druck setzen...

Gibt es irgendwo einen konkreten Hinweis darauf? Ich hab schon im Kommentar unter dem § 37 BetrVG gesucht aber leider nichts konkretes gefunden :(

Lieben Gruß

4.70703

Community-Antworten (3)

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pit47

10.11.2008 um 14:41 Uhr

Hallo ChristelvonderPost, bei BRMtgl. die in Vollzeit arbeiten, wird pauschal ein Arbeitstag pro Schulungstag berechnet (Kommentar Däubler zum § 37 BetrVG Rn 137 letzter Satz). Eine Aufstellung der Stunden eines Schulungstages mit den Pausen ist nicht erforderlich.

S
see-see

10.11.2008 um 15:32 Uhr

Hallo. Wir hatten das Problem auch und wir haben beschlossen, dass wir uns die gesetzliche Mindestpausenzeiten abziehen lassen, wenn wir Sitzung haben und durcharbeiten. Das schon, um gegenüber unseren Nicht-BR-Kollegen keinen Vorteil zu haben. Natürlich hast du recht damit, dass wir auch während der Pausen BR-Themen besprechen...

P
packer

10.11.2008 um 15:39 Uhr

hallo christel,

das Thema hab ich auch grade :))) Ich seh das so: Für die Betriebsratsarbeit gilt Grundsätzlich das Lohnausfallprinzip des § 37 Abs. 6 iVm. Abs. 2 BetrVG. Das bedeutet, daß es keine Minderung des Arbeitsentgelts geben darf. Praktisch bedeutet das, daß uns die Zeit zusteht, die gebucht worden wäre, wenn wir nicht an einer Schulung teilgenommen hätten. Selbst wenn es z.B. eine längere (Zwangs)Pause gibt, müsste diese nach dem Lohnausfallprinzip abgegolten werden da wir ja nicht schlechter gestellt sein dürfen als wenn wir normal im Betrieb gearbeitet hätten. Zusätzlich werden dann nur noch die Reisezeiten außerhalb der geplanten Arbeitszeiten angerechnet. Deswegen sehen wir das detaillierte Aufschreiben der gemachten Pausenzeiten auch als unnötige und auch unsinnige Mehrarbeit an.

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