Erstellt am 15.01.2020 um 11:28 Uhr von Pjöööng
Was meinst Du mit "Verhängnis"?
Erstellt am 15.01.2020 um 11:34 Uhr von Nikita74
Mir hat jemand gesagt, wenn ich komplett freigestellt bin für die BR-Arbeit, darf ich nicht mehr einspringen. Denn, wenn mich die GF auf den " Kieker" hat, kann er mich kündigen, da ich für diese Arbeit nicht bezahlt werde.
Ich habe nichts dazu im Internet gefunden.
Erstellt am 15.01.2020 um 11:46 Uhr von Pjöööng
Diese Aussage ist Quatsch!
Der Arbeitgeber hat Dich (auf Grund eines gesetzlichen Anspruch des BR) von Deiner beruflichen Tätigkeit freigestellt, muss Dich aber weiterhin entlohnen. Selbstverständlich kannst Du jederzeit mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren für eine bestimmte Zeit auf die Freistellung zu verzichten und stattdessen Deiner vertraglichen Arbeit nachzukommen. Und dann wirst Du auch für diese Arbeit bezahlt.
Wer etwas dagegen haben könnte, wäre der Betriebsrat, da auf diese Weise die gesetzlich zustehende Freistellung nicht vollständig erfüllt wird.
Erstellt am 15.01.2020 um 11:56 Uhr von Nikita74
Danke für die Antworten.
Allerdings meinte ich zusätzlich zu meiner BR-Arbeit, sollte ich komplett Freigestellt sein. Dann werde ich ja für die BR-Arbeit bezahlt und nicht mehr für die Pflege.
Erstellt am 15.01.2020 um 12:07 Uhr von Pjöööng
Das ist alles etwas wirr was Du schreibst. Was meinst Du mit "zusätzlich zur BR-Arbeit"?
Du hast einen Teilzeitvertrag über 75% der Vollzeitarbeit? Also z.B. 30 Stunden statt 40 Stunden Vollzeit? Diese 30 Stunden würdest Du in die Freistellung gehen und dann noch zusätzliche Stunden in der Pflege machen wollen. Also z.B 30 Stunden BR und dazu noch 8 Stunden Pflege, also 38 Stunden insgesamt?
Erstellt am 15.01.2020 um 13:22 Uhr von Nikita74
Nein, nur wenn Not am Mann ist, am Wochenende z.B. Falls wer ausfällt. Ich kann mir vorstellen, dass ich dann gefragt werde, ob ich einspringen kann, also Überstunden.
Erstellt am 15.01.2020 um 13:39 Uhr von moreno
Menschen die Reden kann geholfen werden :-) warum fragst Du nicht Deinen AG ob dies okay für ihn wäre?
Erstellt am 15.01.2020 um 13:42 Uhr von Nikita74
Ja, das könnte ich machen.
Ich wollte allerdings ehrliche Antworten auf meine Frage haben.
Wie gesagt, ich habe nichts weiter gefunden dazu.
Bald sind wir zur Fortbildung, werde dort noch einmal nachfragen.
Erstellt am 15.01.2020 um 13:52 Uhr von stehipp
Natürlich geht das, aber du musst das mit deinem AG abstimmen.
Immerhin arbeitest du, wenn du einspringst nicht 75% sondern 75% +X.
Dein AG muss dich dann 75%+X bezahlen. Ob er das will ist seine Entscheidung.
Also rede mit ihm, findet eine Lösung und haltet die Regelung schriftl. fest.
Erstellt am 15.01.2020 um 13:58 Uhr von Nikita74
Schriftlich festhalten lassen ist eine gut Idee
Vielen Dank für eure Antworten
Erstellt am 15.01.2020 um 14:00 Uhr von moreno
Versteh ich nicht! Wenn Dir Dein AG mitteilt, dass Du ab und zu einspringen kannst ist die Sache doch geregelt. Dem BR bist Du keine Rechenschaft schuldig da Du ja die 75% Freistellung erfüllst mit BR Tätigkeit. Sagt der AG er will nicht, dass Du einspringst ist die Sache auch geregelt weil es keinen Anspruch auf Überstunden gibt. Aber einen Springer für Pflegeberufe ist überall gesucht, deswegen wäre es sicherlich blöd von Deinem AG dies abzulehnen.
Erstellt am 15.01.2020 um 14:02 Uhr von Pjöööng
Ok, also tatsächlich zusätzlich zu Deinen vertraglich vereinbarten Stunden für die Du auch freigestellt bist.
Das ist dann doch überhaupt kein Problem, im Gegenteil, es entspricht doch dem was sich der Gesetzgeber wünscht: Siehe § 38 (4) BetrVG
Erstellt am 16.01.2020 um 10:31 Uhr von Nikita74