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Übernahmegarantie für JAV - Ist das immer so oder ist das eher eine "Freundlichkeit"?

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Pi-body
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle! Es heißt bei uns in der Firma, dass man in jedem Fall nach der Ausbildung unbefristet übernommen wird, wenn man JAV Mitglied ist oder war. Ist das "immer" so? Oder ist das eher eine "Freundlichkeit"? Gibts es diesbezüglich gesetzliche Regelungen?

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

09.11.2008 um 20:22 Uhr

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Lotte

09.11.2008 um 20:22 Uhr

Pi-body, schau mal ins BetrVG unter § 78a, da findest Du die Antwort auf Deine Frage.

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Pi-body

09.11.2008 um 20:53 Uhr

also ich habe noch eine Weile in diesem Forum gestöbert; die einen sagen so, die anderen so?! Wie ist es, wenn man erst 1 oder 2 Jahre nach der "Amtszeit" als JAVi auslernt? IdR werden bei uns die meisten der Azubis, wenn nicht gar alle, übernommen. Angenommen, es würden nur 2 übernommen werden, sind das dann auch die 2 JAVis? Insgesamt haben wir 7 Azubis pro Lj.

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Immie

09.11.2008 um 22:35 Uhr

@Pi-body ...sind das dann auch die 2 JAVis?... Also, 3x7=21 Das macht dann 3 JAV.

A
Angi1

10.11.2008 um 13:02 Uhr

Hallo Pi-body,

gemäß § 78a Abs. 3 gilt die Regelung auch wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach der Amtszeit der JAV endet.

mfG

Angi1

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