Nur normale Überstunden?
Hallo Kollegen, bei uns gibt es eine Gleitzeitregelung: Kernarbeitszeit 9.00-15.00 Uhr, Freitag - 12.45 Uhr. Nun will unserer GF uns dazu verpflichten, daß sich jeder MA in unserer Abteilung einmal in 2 Monaten freitags zu einer Art Bereitschaftsdienst bereit erklärt. Dieser MA soll dann erst um 9.00 Uhr anfangen zu arbeiten obwohl viele Kollegen üblicherweise schon um 7.00 Uhr zur Arbeit kommen und dann, nachdem die anderen Kollegen Feierabend haben nach 15.00 Uhr notfalls noch eilige Proben analysieren. Und das, bis alle anfallenden Proben fertig sind (max.10h Arbeitszeit). Kommen keine Proben, kann er regulär Feierabend machen. Wie ist das zu bewerten? Bestimmt der BR mit und kann er eine Sondervergütung aushandeln oder müssen wir daß so hinnehmen? In der BV ist das nicht geregelt.
Community-Antworten (1)
09.11.2008 um 20:39 Uhr
senfkopp (netter Name ;-) ), der BR ist voll in der Mitbestimmung. Siehe BetrVG § 87 (1) Nr. 2 und 3.
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