Fingerabdruck für Bedienung des Kopierers - Was ist zu überlegen und zu tun?
In unserem Betrieb soll ein Kopierer zur Verwendung kommen, zu dessen Bedienung auch ein "Fingerkuppenscan" Verwendung findet. (Berechtigungsnummer soll auch möglich sein) - Eine Beteiligung der Mitarbeitervertretung hat bis jetzt noch nicht stattgefunden, es gibt bis jetzt auch keine Regelung über Datenschutz für Mitarbeiter in unserem Betrieb. Was ist zu überlegen und zu tun
Community-Antworten (9)
07.11.2008 um 19:43 Uhr
@Ahnungslos, also kein Betriebsrat ????
Mitarbeitervertretungsgesetz !!!! da ist es nicht so wie in der BerVG ?
Technischeüberwachungsgeräte.....
07.11.2008 um 23:20 Uhr
Hallo waschbär, wir sind, - kein Betriebsrat, - 9-köpfige Mitarbeitervertretung, es gilt die - Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Ist zwar nicht ganz so wie BetrVG, - aber fast so. Es besteht auch dort ein Mitwirkungsrecht wenn technische Überwachungsgeräte eingeführt werden sollen, die geeignet sind, die ............. zu kontrollieren. Deshalb ist auch interessant, was währe wenn wir ein Betriebsrat währen, was müßten wir in die Wege leiten.
07.11.2008 um 23:30 Uhr
Hallo Ahnungslos, für den Fall das Waschbär schon zum Schlafen in seinen Bau gekrochen ist, ein Betriebsrat hat bei technischen Überwachungsgeräten ein Mitbestimmungsrecht, d.h. das wenn der AG die Zustimmung nicht einholt, der BR, wenn er dies denn will, durch eine einstweilige Verfügung dies stoppen kann. Betriebsrate erstellen für so was dann eine Betriebsvereinbarung in welcher geregelt wird, wie und was kontrolliert wird. Zwar kann auch ein BR nicht verhindern, das der AG Aufzeichungen macht, aber er kann in einer BV regeln, das Daten zur Leistungs- und Verhaltenkontrolle keine personellen Konseqenzen haben dürfen.
09.11.2008 um 20:55 Uhr
Hallo Ahnungslos,
Ihr solltet auch aufpassen, ob die Kopierer am Netzwerk hängen und was mit den Festplatten der Kopierer geschieht. Was die meisten Leute nicht wissen, ist, daß Kopierer alles mögliche (Kopieen, Ausdrucke Scans etc.) speichern. Das kann per Netzwerk ausgelesen werden. Auch die (Instandhaltungs-)Techniker können per Werks-Passwort auslesen. Ausserdem wird die Festplatte nicht gelöscht, wenn der Kopierer zurückgeht, verschrottet wird oder sonst wie die Firma verläßt.
Also unbedingt eine Betriebsvereinbarung schliessen, die alles abdeckt.
Grüße
Schak
11.11.2008 um 15:08 Uhr
@Ahnungslos, solltet ihr eine MBR, dann nutzt es wie schon beschrieben und schreibt es nieder.
11.11.2008 um 20:47 Uhr
Herzlichen Dank
- allen die schon geschrieben haben, das hilft mir schon etwas weiter, - zunächst bei der Argumentation für meine Kolleginnen und Kollegen in der MAV. -- Den Satz: - solltet ihr eine MBR, dann nutzt es wie schon beschrieben und schreibt es nieder. - von waschbär verstehe ich nicht. - Vielleicht krieg ich noch Nachhilfe.
12.11.2008 um 11:54 Uhr
@Ahnungslos, MBR > Mitbestimmungsrecht. Ich will damit sagen, das ihr nun schon viel wissen habt und ihr dieses auch umsetzen sollt .
12.11.2008 um 21:49 Uhr
Hallo waschbär,
- ist nun klar, wir haben ein MBR und jetzt auch noch ein paar praktische Hinweise, wir werden das notwendige tun.
14.11.2008 um 11:17 Uhr
@Ahnungslos, na dann biste ja stolz wie Oskar .-)
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