Darf die Belegschaft eine Unterschriftenaktion gegen die schlechte Arbeit des Betriebsrates machen?
90 prozent der Belegschaft ist unzufrieden mit dem BR. Die Ergebnisse die der BR bisher erreichte sind überhaupt nicht im Sinne der Belegschaft. Kann man denn da sowas wie die Vertrauensfrage stellen? Darf die Belegschaft eine Unterschriftenaktion diesbezüglich machen?
Community-Antworten (4)
21.05.2006 um 11:00 Uhr
Was macht der BR denn Schlimmes?
21.05.2006 um 15:03 Uhr
Unterschriften könnt Ihr sammeln, bringt aber nichts.
Eine Vertrauensfrage gibt es nicht.
Wie ist denn die Diskussion auf der letzten Betriebsversammlung gelaufen?
21.05.2006 um 16:03 Uhr
Verbieten kann euch das keiner, aber die Frage ist, was wollt ihr erreichen?
Außerdem sind oder waren doch gerade Neuwahlen. Hat sich euer Betriebsrat von der Zusammensetzung geändert und ist deshalb vielleicht noch in den Startschwierigkeiten?
21.05.2006 um 16:08 Uhr
Übrigens, Unterschriften sammeln kann schon was bringen, siehe § 23 BetrVG...
Aber das ist wirklich nur dann möglich, wenn hier schwerwiegende Verletzungen seiner gesetzlichen Pflichten Vorliegen.
Es reicht nicht, wenn ihr generell unzufrieden seid. Dann solltet ihr mit eurem BR mal konkret in einer Betriebsversammlung darüber sprechen
Verwandte Themen
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
Liebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Betriebsrat handelt gegen den Willen der Belegschaft
Hallo, in unserem Betrieb gibt es einen Betriebsrat, welcher seine Position als Betriebsrat nicht der Bestimmung nach ausübt. Soll heißen, der Betriebsrat handelt nicht im Sinne der Belegschaft son
Darf Betriebsrat Informationen aus Verwaltungsgremien an die Belgschaft weitergeben?
Hallo, wir sind der Betriebsrat eines Forschungsinstituts (eingetragener Verein, kein öffentlicher Dienst). Bis auf ein Mitglied sind wir alle zum ersten Mal im Betriebrat und daher noch nicht ganz s
Ausschlussverfahren gem. BetrVG § 23.Abs . 1
Morgen alle zusammen, Folgendes: Ein BRM geht mit Abstimmungsergebnissen des BR`s in der Belegschaft hausieren,er teilt der Belegschaft mit, das er im BR nichts erreichen kann, da er immer überstimm
Antrag beim Amtsgericht
Ich hätt` da mal ne Frage : Was können wir tun... ...wenn in einem Unternehmen von einem Arbeitgeber bzw.der Prokurist der Tochtergesellschaft , sämtliche Informations- ,Beratungs- ,Mitbestimmungs-