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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Selbstbetroffenheit bei Zustimmung zur Einstellung eines Anderen?

V
VattPeter
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Betriebsratsmitglied und habe mich auf eine interne Stellenausschreibung beworben. Leider hat sich die Geschäftsführung für jemand Anderen entschieden. Darf ich jetzt im Betriebsrat mit darüber abstimmen, ob Verweigerungsgründe zur Einstellung gemäß $99 BetrVG Absatz 2 vorliegen, oder gilt hier die Selbstbetroffenheitsklausel?

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Community-Antworten (5)

RW
rainer w

07.11.2008 um 08:15 Uhr

@VattPeter Ist das nicht auch eine Gewissensfrage?

V
VattPeter

07.11.2008 um 10:01 Uhr

Nein - das ist keine Gewissensfrage.

In $99 BetrVG Absatz 2 sind die Kriterien, unter den ein Bewerber abzulehnen ist, genau aufgeführt. Der Betriebsrat hat nicht darüber zu entscheiden, ob ein Bewerber überhaupt, oder ein anderer vielleicht besser geeignet ist. Das ist Aufgabe der Geschäftsführung.

Wenn aber ein Betriebsratsmitglied unberechtigterweise von der Aussprache und Abstimmung ausgeschlossen wird, ist der Beschluß ungültig. Hier kann sich die Übervorsichtigkeit eines BR-Vorsitzenden schnell ins Gegenteil verkehren.

RW
rainer w

07.11.2008 um 10:18 Uhr

@VatPeter Die Aussage im 2. Absatz konnte ich SO nicht wissen. Selbstverständlich hast Du recht, denn hier betrifft es die Bewerbung eines anderen MA und nicht die deinige.

P
Peanuts

07.11.2008 um 15:29 Uhr

"Wenn aber ein Betriebsratsmitglied unberechtigterweise von der Aussprache und Abstimmung ausgeschlossen wird, ist der Beschluß ungültig."

Dass ein solcher Beschluss ungültig ist (falsche Annahme einer rechtlichen Verhinderung), halte ich für ein Gerücht! Es hätte zu diesem TOP natürlich ein Ersatzmitglied geladen werden müssen ...

Aber in o.g. Fall ist das BRM nicht daran gehindert, an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen zu können.

V
VattPeter

10.11.2008 um 10:17 Uhr

Aha, da war ich unsicher. Der Beschluss gilt also trotzdem - macht ja auch Sinn.

Find ich übrigens super, dass sich hier so viele auskennen und helfen!

Da würde ich gerne nochmal wegen der "Selbstbetroffenheits-Klausel" nachfragen. Da sind wir uns immer sehr unsicher, wann und wieso die gilt. Läßt sich das kurz zusammenfassen oder hat wer einen guten Link?

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