Selbstbetroffenheit - darf die zum BRV vorgeschlagene Person selbst mitwählen?
Hallo, wer kann helfen.
Bei der Wahl zum BR Vorsitzenden wird eine Person vorgeschlagen. Darf diese vorgeschlagene, zur Wahl stehende Person selbst mitwählen, oder ist diese wegen Selbstbetroffenheit von der Wahl ausgeschlossen?
Danke für Eure Hilfe Epalep1
Community-Antworten (7)
10.04.2006 um 18:34 Uhr
Hallo epalep,
natürlich darf er mitwählen.
Stell dir mal vor: alle kandidieren für den Vorsitz, wer sollte dann noch wählen?
Gruß Hirnixxl
10.04.2006 um 19:10 Uhr
@ Hirnixxl nunja, da wollen wir mal hoffen, dass es dann wenigstens einen gibt, der dann so demokratisch anständig ist und nicht sich selbst wählt..... ;-)
10.04.2006 um 19:14 Uhr
Danke, ob ihr es glaubt oder nicht, wir sind nicht versiert in diesen Dingen. Bei der letzten Wahl hat einer das aufgebracht und es wurde auch so praktiziert. Ich wollte aber bei der neuen Wahl keinen Fehler machen, dewegen meine Anfrage. Weiss noch jemand den Gesetzestext dazu. Danke Epalep
10.04.2006 um 20:56 Uhr
@ Epalep1
Im §26 Abs.1 BetrVG steht nur, dass BRV und Stellvertreter aus der Mitte des Gremiums gewählt wird. Ein Verbot der Stimmabgabe bei "Selbstbetroffenheit" hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Einen entsprechenden Hinweis kannst Du zwar suchen, wirst ihn aber nicht finden.
Gruß Fayence
10.04.2006 um 21:33 Uhr
"Ein Verbot der Stimmabgabe bei "Selbstbetroffenheit" hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen."
Hallo Fayence, ich gehe mal davon aus, dass Du diesen Satz nur in Bezug auf diesen Fall, also der Wahl für ein BR-Amt gewertet haben möchtest. Als ganz grundsätzliche Feststellung geht er nämlich nicht durch.
Hieraus rührt vielleicht auch das Missverständnis im BR von epalep1. Bei Angelegenheiten des eigenen Vertragsverhältnisses gibt es dieses Verbot der Stimmabgabe nämlich schon, aber eben nur dort, und nicht unmittelbar im Gesetz, sondern entwickelt durch die Rechtsprechung. Siehe Kommentare zum §33 BetrVG.
10.04.2006 um 21:55 Uhr
w-j-l, eingeleitet habe ich meine Antwort mit konkretem Bezug auf den §26.
Daher empfinde ich Deine anerkennenswerte Ausführung unter zusätzlicher Benennung des §33 BetrVG eher als verwirrend, denn zielführend!
10.04.2006 um 21:59 Uhr
Liebe Fayence, wie Du meiner Antwort entnehmen kannst, habe ich doch genau dieses in Bezug auf Deine geschätzte Antwort vermutet.
Ich habe aber dann versucht, mich damit zu beschäftigen woher dieser weitverbreitete Irrtum kommt, dass BR-Mitglieder bei Selbstbetroffenheit generell nicht mitstimmen dürften.
Verwandte Themen
Nachrücker einer BR Wahl
ÄlterHallo, bei uns im Betrieb finden grade Betriebsratswahlen statt. Ich bin einer der Wahlvorstand´s. Nun haben wir folgenes Problem wo ich auch nix in der unterlagen gefunden habe. (Wir haben da so
Ablauf einer Vorstandswahl
ÄlterHallo zusammen, ich bin zum ersten mal Betriebsratsmitglied und habe nach unserer konstituierenden Sitzung und der Wahl des Vorstandes das Gefühl, dass die Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden nic
Auswahl Stellenbesetzung bei Transfersozialauswahl / betroffener & nichtbetroffener Mitarbeiter
ÄlterHallo BR Kollegen, da ich noch nicht lange im Betriebsrat bin und mir ein heutiger Fall doch zu denken gegeben hat, wende ich mich an erfahrene Kollegen: Person A (nicht ! von Sparmaßnahmen betr
BRV nimmt BR-Mitglied nicht ernst - was tun?
ÄlterHallo erstmal an alle hier, ich bin ein fester bestandteil des BR und habe ein kleines Problem mit unserem BRV der jetzt schon seit 23Jahren der BRV ist unser Unternehmen ist bei der Gewerkschaft
BRV macht Alleingänge, gerichtliche Anfechtung, Abwahl BRV, Ladung EBRM?
ÄlterHallo ihr lieben, im Gremium hatten wir einige Absprachen bezüglich Änderungen in einer BV mit dem AG gehabt. Nun sollten alle Nebenabreden zusammengefasst und als Anhang zu dieser BV unterschriebe