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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Selbstbetroffenheit - darf die zum BRV vorgeschlagene Person selbst mitwählen?

E
epalep1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann helfen.

Bei der Wahl zum BR Vorsitzenden wird eine Person vorgeschlagen. Darf diese vorgeschlagene, zur Wahl stehende Person selbst mitwählen, oder ist diese wegen Selbstbetroffenheit von der Wahl ausgeschlossen?

Danke für Eure Hilfe Epalep1

2.69207

Community-Antworten (7)

H
Hirnixxl

10.04.2006 um 18:34 Uhr

Hallo epalep,

natürlich darf er mitwählen.

Stell dir mal vor: alle kandidieren für den Vorsitz, wer sollte dann noch wählen?

Gruß Hirnixxl

R
rainerzwo

10.04.2006 um 19:10 Uhr

@ Hirnixxl nunja, da wollen wir mal hoffen, dass es dann wenigstens einen gibt, der dann so demokratisch anständig ist und nicht sich selbst wählt..... ;-)

E
epalep1

10.04.2006 um 19:14 Uhr

Danke, ob ihr es glaubt oder nicht, wir sind nicht versiert in diesen Dingen. Bei der letzten Wahl hat einer das aufgebracht und es wurde auch so praktiziert. Ich wollte aber bei der neuen Wahl keinen Fehler machen, dewegen meine Anfrage. Weiss noch jemand den Gesetzestext dazu. Danke Epalep

F
Fayence

10.04.2006 um 20:56 Uhr

@ Epalep1

Im §26 Abs.1 BetrVG steht nur, dass BRV und Stellvertreter aus der Mitte des Gremiums gewählt wird. Ein Verbot der Stimmabgabe bei "Selbstbetroffenheit" hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Einen entsprechenden Hinweis kannst Du zwar suchen, wirst ihn aber nicht finden.

Gruß Fayence

W
w-j-l

10.04.2006 um 21:33 Uhr

"Ein Verbot der Stimmabgabe bei "Selbstbetroffenheit" hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen."

Hallo Fayence, ich gehe mal davon aus, dass Du diesen Satz nur in Bezug auf diesen Fall, also der Wahl für ein BR-Amt gewertet haben möchtest. Als ganz grundsätzliche Feststellung geht er nämlich nicht durch.

Hieraus rührt vielleicht auch das Missverständnis im BR von epalep1. Bei Angelegenheiten des eigenen Vertragsverhältnisses gibt es dieses Verbot der Stimmabgabe nämlich schon, aber eben nur dort, und nicht unmittelbar im Gesetz, sondern entwickelt durch die Rechtsprechung. Siehe Kommentare zum §33 BetrVG.

F
Fayence

10.04.2006 um 21:55 Uhr

w-j-l, eingeleitet habe ich meine Antwort mit konkretem Bezug auf den §26.

Daher empfinde ich Deine anerkennenswerte Ausführung unter zusätzlicher Benennung des §33 BetrVG eher als verwirrend, denn zielführend!

W
w-j-l

10.04.2006 um 21:59 Uhr

Liebe Fayence, wie Du meiner Antwort entnehmen kannst, habe ich doch genau dieses in Bezug auf Deine geschätzte Antwort vermutet.

Ich habe aber dann versucht, mich damit zu beschäftigen woher dieser weitverbreitete Irrtum kommt, dass BR-Mitglieder bei Selbstbetroffenheit generell nicht mitstimmen dürften.

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