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Alterslohnabsicherung bei Abesenkung der wöchentlichen Arbeitszeit?

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DenizGP
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich habe mal eine fragen wegen Alterslohnabsicherung ab 54. Lebensjahr...wie wirkt es sich aus oder besser gesagt errechnet man das wenn die firma in den letzten 12 Monat statt 35 nur noch 30 stunden wöchentlich arbeitet in dreischicht betrieb ???

Also der Mitarbeitet wird auch wöchentlich nur 30 stunden bezalt...das bedeutet das er ungefähr 14,4 % verdienstausfall monatlich dadurch hat..

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

07.11.2008 um 07:41 Uhr

@DenizGP, GP... ich vermute mal ganz stark, dass du zum Tarifgebiet Südwürttemberg-Hohenzollern gehörst...

Laut MTV der IG Metall (§ 6 Altersicherung) errechnet sich der Altersicherungsbetrag aus dem individuellen durchschnittlichen Monatsverdienst und der war bei dir in den letzten 12 Monaten nur (wöchentlich!) 30 Stunden....

Auch wenn dein Arbeitsvertrag eine 35 Stundenwoche beinhaltet, wird dein persönlicher Altersicherungsbetrag - bedingt durch eure AZ-Verkürzung in den letzten 12 Monaten - von einer 30 Stundenwoche aus berechnet.

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DenizGP

07.11.2008 um 13:00 Uhr

@ Mona Lisa

Danke für deine Mühen, ja das GP steht wirklich für Göppingen.

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