Betriebsvereinbarung vor über 6 Monaten gekündigt - Sollte man mit der Einigungsstelle drohen?
Hallo, bei uns wurde eine Betriebsvereinbarung seitens der Arbeitnehmer gekündigt. Die Vereinbarung regelete die Vergütung der Rufbereitschaft. Sie war bereits fast 10 Jahre alt und somit von der Bezahlung und einigen anderen Bestimmungen nicht mehr ganz aktuell. Die Kündigung erfolgte am 1.04.08 und wurde zum 1.07.08 aktiv. Stand der Dinge ist, das immer noch keine neue Vereinbarung getroffen wurde und so immer noch die alte Regelung greift. Was haltet ihr von dieser Situation ? Ich denke der Arbeitgeber will die Situation schamlos in die länge ziehen...um Geld zu sparen. Die Arbeitnehmer sind natürlich, hinsichtlich dieser Lage, stark demotiviert - was ihre Rufbereitschaft angeht. Sollte man mit der Einigungsstelle drohen ? Schon mal vielen Dank für eure Vorschläge oder auch Ideen.
Community-Antworten (10)
06.11.2008 um 22:29 Uhr
nAbend jemau
lese ich das richtig, der BR hat die BV gekündigt?Ja?o.K. um was geht es euch in erster Linie? Die Bezahlung?Kann man mittels einer Protokollnotiz anpassen. Ist denn die ganze BV Müll? Habt ihr im Gegenzug eurer Kündigung eine neue BV zum Abschluß dem AG vorgelegt? oder wartet ihr, dass der euch eine noch beschissenere präsentiert? ist in eure alten BV eine Nachwirkung vereinbart o. ausgeschlossen worden?oder steht derartiges gar nicht drin? wenn ihr eine Verbesserung der AN-Situation möchtet müßt IHR schon die Initiative ergreifen! Will der AG nicht -> E-stelle. Kann man zwar auch ganz schön hinziehen aber der erste Schritt ist gemacht. Habt ihr sonst Überstunden zu genehmigen? Wenn ja, in Zukunft nach § 87 Abs 2,3 BetrVG Zustimmung verweigern. Wenn ihr was wollt müßt ihr dem AG schon ein bischen Dampf machen... mit Heitideiti gibts nix...
07.11.2008 um 00:06 Uhr
Hallo, ja klar, wir (der BR) haben gekündigt. Ja, die ganze BV ist Müll. Noch beschissener geht es leider kaum noch. Es wurde etwas vorgelegt. Darauf hin hat sich der AG natürlich gemeldet und will nun eine Deutschlandweite geltende BV einführen. Es fanden auch vor geraumer Zeit Verhandlungsgespräche statt, die aber wiederrum an der Entlohnung ihre Wege fanden... - Die ganze Prozedur dauert mir nun als BR-Mitglied etwas zu lange... - Nachwirkung in so fern, dass die alte Bestand hat bis zur Neuregelung bzw. der neuen BV. Intiative : Ja aber aber welcher Weg ist wohl der beste für alle bzw. was wäre jetzt taktisch am klügsten ;.) ? Wir sind kein sonderlich offensiver BR, schliesslich dürfte das Ideal ein miteinander und nicht gegeneinander sein. Dampf machen ja aber man sollte imho die Kirche im Dorf lassen ;.)
07.11.2008 um 01:30 Uhr
@jemau Deutschlandweite BV? Rufbereitschaft ist zwar nicht gerade so mein Thema, aber ich Stelle mir die Frage ob ihr ein Unternehmen oder Mehrere seit? Wenn Mehrere dann wäre es eine Sache für GBR oder KBR; sofern ihrso was habt. Ansonsten bin ich laffo´s Meinung.
08.11.2008 um 06:11 Uhr
@jemau
wenn ihr keinen harten Kurs fahren möchtet & ihr euch im wesentlichen mit dem AG einig seit, könntet ihr die BV bis auf den strittigen Punkt abschließen & diesen dann in einer E-stelle verhandeln & anschließend als Protokollnotitz an die neue BV anhängen. allerdings wenn der AG eine mehrere betriebeübergreifende BV haben möchte, müßte er dies mit eurem GBR aushandeln. Dazu müßtet ihr allerdings diesen erst einmal mit der Sache beauftragen & Vorsicht, in diesem Beschluß letzte Entscheidung über die BV beim örtlichen BR belassen.
Desweiteren wäre eine befristete BV ,nur vorerst für euch,auch möglich.
08.11.2008 um 09:27 Uhr
Eine BV über die Vergütung der Rufbereitchaft. Da fällt mir vorichtshalber erst mal §77 Abs 3 BetrVG ein.
08.11.2008 um 14:38 Uhr
@ immi
... & mir Satz 2, § 77 Abs 3 BetrVG...
08.11.2008 um 15:01 Uhr
@laffo Eine Öffnungsklausel bei der "Vergütung" von Rufbereitschaft?
08.11.2008 um 18:36 Uhr
@ Immi
...sieht danach aus, oder?
08.11.2008 um 18:57 Uhr
@laffo Oder aber es gibt keinen und man denkt man kann...
08.11.2008 um 22:51 Uhr
@ Immi
...denken ist immer gut!
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