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Was muß BR bei Vertragsänderung (Gehalt/Stundenwoche) alles prüfen?

K
Kücken
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bin schon seit einer Weile stille Mitleserin in diesem Forum und habe heute auch mal eine Frage.

Ich bin erst seit Mai Betriebsrätin (die erste und einzigste) - also hab noch viel zu lernen!

Es geht um eine Kollegin. Sie hatte einen arbeitsvertrag über 15 h / Woche. Da sie dadurch allerdings eine größere Summe ans Arbeitsamt zurückzahlen mußte, wurde der Vertrag auf 14,5 h / Woche geändert. Nun bekommt sie aber keine Zahlungen mehr vom Arbeitsamt und möchte den Vertrag wieder auf 15 h / Woche (immer mit dem jeweiligen lohnausgleich versteht sich) ändern lassen.

Ich habe da so nichts dagegen...

Muß ich bei solchen Anfragen noch irgend etwas beachten / prüfen??? (Ich wurde heute von einem Vorstandsmitglied - Beirat darauf angesprochen, ob der BR das auch richtig geprüft hat, da sie wohl eine Anfrage von der Rentenkasse hätten. Der Br wäre dfür zuständig. --- Ich muß dazu sagen, das der Vorstand momentan versucht sämtliche AG-Arbeiten auf den BR abzuwälzen - lass ich mir aber nicht gefallen, bin aber im Nachhinein doch etwas verunsichert, ob ich alles Richtig gemacht habe)

Danke schon mal für eure Hilfe

Das Kücken :-)

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B

11.06.2007 um 08:34 Uhr

Die Angelegenheiten mit der Rentenkasse gehen den BR nun wirklich nichts an, dafür ist der Arbeitgeber zuständig, das er die Beiträge ordentlich abführt. Sicherlich kann man sich auf den §80 BetrVG berufen, aber das geht für meine Begriffe zu weit.

K
Kücken

11.06.2007 um 14:05 Uhr

Vielen Dank für die Antwort.

Das Gefühl hatte ich auch. Wie schon geschrieben, versucht der Vorstand im Moment sämtliche AG-Angelegenheiten auf den Br abzuwälzen.

koll Grüße

Das Kücken

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