Arbeitsunfähig erkrankt - muss der Arbeitgeber dem kranken Mitarbeiter einen anderen Arbeitsplatz anbieten?
Hallo Kollegen,
ich bin neu im Betriebsrat und habe das erste Problem. Wir haben zur Zeit einen Mitarbeiter der seit längerem Krank ist. Unser Chef hat den Mitarbeiter auch schon zu dem Betriebsarzt geschickt und es hat sich rausgestellt das der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist. Der Betriebsarzt gibt sogar schriftlich das selbst nach einer Operation von einer dauerhaften verminderten Gebrauchsfähigkeit des re. Armes und der re. Hand auszugehen ist. Das heißt er kann seine Arbeit als Kfz-Mechaniker so nicht mehr ausüben. Es wird empfohlen durch den Betriebsarzt den Mitarbeiter innerbetrieblich Umzusetzen. Der Mitarbeiter wird jetzt von unserem Chef unter druck gesetzt sich schnellstens operieren zu lassen. Leider konnte ich nirgends herausfinden ob der Arbeitgeber dem kranken Mitarbeiter einen anderen Arbeitsplatz anbieten muss ?? Oder bzw. was ich überhaupt machen muss oder was der Arbeitgeber muss. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen !!
Community-Antworten (1)
06.11.2008 um 14:22 Uhr
Natascha, zumindest ist der AG gehalten, den § 84 (2) des SGB IX zu erfüllen. Dadurch besteht für den Kollegen eine kleine Hoffnung, aber einen gesetzlichen Anspruch auf eine Umsetzung gibt es nicht. Kommt eine Schwerbehinderung hinzu, dann gilt auch noch der § 81 (4) SGB IX, der einen größeren Spielraum bietet.
Der Kollege sollte also schnellstmöglich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
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