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BR ohne BRV und Stellvertreter - wer macht Einladung und Tagesordnung?

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see-see
Jan 2018 bearbeitet

Und noch einmal Hallo: Sollte die Mehrheit des BR seinen Rücktritt gem. § 13 BetrVG durchführen wollen: wie geht das vor sich, wenn weder der BRV anwesend noch ein Stellvertreter vorhanden ist? Wer darf / muss die Einladung mit Tagesordnung machen, damit ein entsprechender Beschluss gefasst werden kann? Ich erwäge das zunächst nur theoretisch...

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Community-Antworten (3)

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Lotte

05.11.2008 um 21:42 Uhr

see-see, der Däubler schreibt unter RN 15 (10. Auflage): "...Etwas anderes gilt, wenn der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende verhindert sind. Hat der BR für diesen Fall durch Beschluss oder Geschäftsordnung Vorsorge getroffen, hat das danach ermächtigte BR-Mitglied einzuladen. Wurde keine Vorsorge getroffen, kann jedes BR-Mitglied die Initiative ergreifen (Selbstzusammentrittsrecht,...)

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pirat

05.11.2008 um 22:10 Uhr

Ahoi Lotte, meine Schöne... sorry, time out eine verpasste Gelegenheit. .-) Toller link...

L
Lotte

06.11.2008 um 08:51 Uhr

Guten Morgen Herr der Meere ... kein Problem, aufgeschoben ist nicht aufgehoben,,, ;-)

see-see, habe jetzt in einem anderen Thread gelesen, dass Du als stellv. BRV zurückgetreten bist und es keinen Nachfolger gibt. Dann liegt aber keine Verhinderung vor! M.E. seid Ihr dann zur Zeit geschäftsunfähig.

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