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Betriebsratsneuwahl

B
Benedictine
Jan 2020 bearbeitet

Hallo und guten Abend zusammen,

Ich habe mich durch viele Foren und Seiten gelesen, aber meine Frage wurde nie wirklich beantwortet.

Aus unserem Betriebsrat (9 Mitglieder) sind zwei Mitglieder gegangen, Nachrücker gab es keine mehr. Der BR ist jetzt noch 7 Mann/Frau stark und will ohne Neuwahl weiter "regieren". Sie sind der Meinung weil der BR eine ungerade Zahl an Mitgliedern hat, würde das gehen. Unser Unternehmen hat 270 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Ich bin der Meinung, es müsste Neuwahlen geben.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

13.01.2020 um 18:26 Uhr

"§ 13 Abs. 2 BetrVG:

Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

2.) die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,"

also völlig klar und richtig ... es müssen unverzüglich Neuwahlen eingeleitet werden (die vorgeschriebene Zahl war ja 9).

B
Benedictine

13.01.2020 um 18:30 Uhr

Danke Dir, hbas mir fast gedacht. Mal sehen was wir da nun machen können, der BR lehnt Neuwahlen bisher ab.

N
nicoline

13.01.2020 um 19:32 Uhr

Sie sind der Meinung weil der BR eine ungerade Zahl an Mitgliedern hat, würde das gehen Wenn ich so etwas lese, dann muss man nicht mehr fragen, was da sonst noch alles ungesetzlich gelaufen ist. ??? SELBSTVERSTÄNDLICH MUSS NEU GEWÄHLT WERDEN. Siehe Antwort celestro

E
esci

14.01.2020 um 12:22 Uhr

  1. das aktuelle Gremium ernennt umgehend einen Wahlvorstand.
  2. das aktuelle Gremium führt die BR-Geschäfte bis zur Neuwahl weiter.
  3. Die Mitglieder des neuen Gremiums begeben sich umgehend auf BR-Schulungen, damit das nicht nochmal passiert. :-)
B
Benedictine

14.01.2020 um 13:21 Uhr

Vielen Dank für alle Antworten :)

  1. Die Mitglieder des neuen Gremiums begeben sich umgehend auf BR-Schulungen, damit das nicht nochmal passiert. :-)
  • glaub mal, die sind geschult.....juckt die nur irgendwie alles nicht.

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