Betriebsratsneuwahl und Rücktritt von der Wählerliste
Guten Tag
Wir haben das Problem, das der Betriebsrat neu gewählt werden soll. Wir haben 2 Wahllisten und von einer Wahlliste wollen jetzt fünf Mitarbeiter zurücktreten, nur der Wahlvorstand hat dieses nicht berücksichtigt und hat trotzdem die Wahl mit den Mitarbeitern die nicht mehr in den Betriebsrat wollten durchgeführt. Ist das Rechtens das der Betriebsrat sowas machen darf? Oder können die Mitarbeiter ohne weiters von dieser Wahlliste zurück treten.
Community-Antworten (6)
18.12.2019 um 11:49 Uhr
Von der Wahlliste wird man nicht gestrichen. Wenn man nun gewählt wird, kann der "Gewählte" die Wahl nicht annehmen.
18.12.2019 um 12:05 Uhr
und um das nochmal klar zu machen.... wurde die Liste eingereicht, dann ist ein "Rücktritt" nicht möglich und der WV muss die Wahl so durchführen. Das wäre dann völlig korrekt gelaufen.
Aber wieso stehen denn Kandidaten auf den Wahlvorschlägen, die dann plötzlich doch nicht mehr wollen?
18.12.2019 um 12:09 Uhr
Die Mitarbeiter haben sich per E-Mail, an den Betriebsrat, mit den Worten: „Das sie nicht an der Wahl teilnehmen möchten und das sie bitte von der Wahlliste heruntergenommen werden.“ gemeldet und das ca. 3 Wochen vor der eigentlichen Wahl.
Also sollte das doch ausreichend sein, weil diese Kollegen von dem Listeneröffner nicht richtig informiert worden sind, was das Ganze angeht, diese ist auch dem Betriebsrat mitgeteilt worden.
18.12.2019 um 12:20 Uhr
"Also sollte das doch ausreichend sein, weil diese Kollegen von dem Listeneröffner nicht richtig informiert worden sind, was das Ganze angeht, diese ist auch dem Betriebsrat mitgeteilt worden."
Wie schon erwähnt ... ist die Liste eingereicht, dann kann man nicht mehr zurückziehen. Das die Kollegen falsch informiert wurden, spielt keine Rolle. Sie können in der 3 Tage-Frist zur Annahme der Wahl erklären, das Sie das nicht wollen. Dann sind Sie raus!
18.12.2019 um 12:34 Uhr
Der Betriebsrat hat mit der Wahl Garnichts zu tun. Sollte die 3- Tage- Frist zur Ablehnung der Wahl bereits verstrichen sein, können sie ihr Mandat aber immernoch niederlegen.
18.12.2019 um 14:24 Uhr
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