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Betriebsratsneuwahl bei firmenübernahme

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einMitarbeiter3
Jul 2018 bearbeitet

Hallo, Unsere Firma mit ca. 35 Mitarbeitern wurde von einer anderen Firma mit knapp unter 100 Mitarbeitern übernommen. Diese hat einen relativ neu gewählten Betriebsrat. Nun wurde uns mitgeteilt, dass es an unserem Standort vorerst keinen Betriebsrat geben wird und der bestehende auch nicht für uns zuständig ist. Die Betriebsvereinbarungen sollen auch für uns gelten. Können wir eine Neuwahl fordern? Bzw ist das rechtens?

Viele Grüße

49605

Community-Antworten (5)

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celestro

29.06.2018 um 16:12 Uhr

glaube nicht, daß man die Frage mit den vorhandenen Infos beantworten kann. Wie weit sind die Standorte auseinander ? Unterschiedliche Betriebe eines Unternehmens ?

Insgesamt würde ich sagen ... wenn Euer Standort übernommen wird, bleibt der BR. Wenn nicht, dann aber nur dann, wenn Euer BR wegen des Größeren "weg fällt." Der müßte dann allerdings für Euch ebenfalls zuständig sein. Bzw. such mal bei Google nach "Übergangsmandat Betriebsrat".

E
einMitarbeiter3

29.06.2018 um 16:17 Uhr

Hallo, Die Standorte sind 80km entfernt. Wir hatten vorher keinen Betriebsrat. Wir machen die gleiche Arbeit und es soll einfach ein weiterer Standort werden.

C
celestro

29.06.2018 um 16:20 Uhr

Sorry, dachte Ihr hättet einen. Wenn man Euch aber sagt, der bestehende BR sei nicht zuständig ... wählt Euch selbst einen.

E
einMitarbeiter3

29.06.2018 um 16:44 Uhr

OK, danke ich werd's an die anderen weitergeben

K
krambambuli

29.06.2018 um 18:19 Uhr

Schaltet am besten die Gewerkschaft ein. Die kann euch helfen.

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