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Aufzeichungspflicht von Überstunden - Darlegung gegenüber dem BR ?

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Rita1976
Jan 2018 bearbeitet

Muss doch mal Eure Hilfe in Anspruch nehmen, denn im Moment bin ich Ratlos. Also nach langem hin un her werden bei uns Überstunden endlich angemeldet (Baugewerbe), jetzt kommt aber das a b e r. Wir der BR sind der Meinung, dass dies nicht immer passiert, darum wollen wir jetzt zum Jahresende von der Geschäftsleitung eine Aufstellung über Überstunden, möglichst Abteilungsgemäß um diese mit unseren Unterlagen abstimmen zu können. Von der GL kommt ein klares n e i n, sei nicht möglich usw. , ich war eigentlich der Meinung der AG muss diese Unterlagen anfertigen schon wegen einer evtl. Kontrolle der Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt) und bin der Meinung wir sollen versch....... werden. Kennt Ihr Gesetzestexte bzw. §§ die uns weiterhelfen könnten oder könnt Ihr aus Eigenerfahrung berichten. Wäre Euch sehr dankbar dafür. Grüßle Rita

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Community-Antworten (2)

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pirat

05.11.2008 um 20:12 Uhr

@Rita1976, " darum wollen wir jetzt zum Jahresende von der Geschäftsleitung eine Aufstellung über Überstunden" ähm...einmal im Jahr????

wie wäre es mit... § 16 Abs. 2 ArbZG, last but not least ...Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben hat der BR über die Durchführung geltender Gesetze (ArbZG) usw. zu wachen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1)....evtl. §87(1)2 BetrVG.

Lektüre gefällig?.. http://www.aus-innovativ.de/themen/mehrarbeit_6079.htm

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Rita1976

05.11.2008 um 21:07 Uhr

Danke Pirat, ja leider ist das so aber es soll sich ja ändern, Anfang des Jahres hat uns unser "Arbeitgeberfreundlicher BRV" und 2 seiner "Gesellen" verlassen (selbst zurückgetreten, na ja.... wie mans nimmt, vorher bekam der BR nämlich gar keine Überstundenmeldungen und auch sonst haben wir einen schwierigen Stand der Geschäftsleitung klar zu machen, dass es so nicht weitergehen kann, also auch in anderen Dingen. Darum sind wir ja eigentlich froh wenigstens einen "Teilerfolg" erzielt zu haben. Aber man versucht uns ja immer noch untenzuhalten, darum meine Frage. 1 Schulung in Betriebsverfassung I und in Arbeitsrecht I ist halt noch nicht ausreichend, sind aber dran. Also Danke nochmals Gruß Rita

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