Wir sind ein Krankenhaus und betreiben eine eigene Küche, auch für "Essen auf Rädern". Einer der Köche hat eine Genehmigung für eine nicht näher angegebene Nebentätigkeit; er betreibt seit Jahren nebenbei einen Partyservice. Nun möchte unsere Geschäftsleitung ebenfalls in dieses Geschäftsfeld einsteigen und wäre damit ein direkter Konkurrent des angestellten Kochs.
Dieser hat nun Angst, dass man ihm die Genehmigung für seine Nebentätigkeit entzieht, weil er damit gegen die (neuen) Interessen seines Arbeitgebers verstößt.
Frage: Welche Gesetze regeln diesen Konflikt? Gibt es passende Gerichtsurteile?
Vielen Dank
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