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Rücknahme einer Nebentätigkeitsgenehmigung - wg. neuer Geschäftspolitik?

W
webun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

Wir sind ein Krankenhaus und betreiben eine eigene Küche, auch für "Essen auf Rädern". Einer der Köche hat eine Genehmigung für eine nicht näher angegebene Nebentätigkeit; er betreibt seit Jahren nebenbei einen Partyservice. Nun möchte unsere Geschäftsleitung ebenfalls in dieses Geschäftsfeld einsteigen und wäre damit ein direkter Konkurrent des angestellten Kochs.

Dieser hat nun Angst, dass man ihm die Genehmigung für seine Nebentätigkeit entzieht, weil er damit gegen die (neuen) Interessen seines Arbeitgebers verstößt.

Frage: Welche Gesetze regeln diesen Konflikt? Gibt es passende Gerichtsurteile?

Vielen Dank

3.36703

Community-Antworten (3)

W
wölfchen

05.11.2008 um 16:38 Uhr

. . . vielleicht sollte man der GL diese Nebentätigkeit untersagen, weil immerhin der Koch eher am Markt war und das Krankenhaus jetzt in SEIN Geschäftsfeld einzudrungen versucht . . . ;-)

P
Peanuts

05.11.2008 um 19:27 Uhr

"Welche Gesetze regeln diesen Konflikt?"

Zutreffen würde das HGB (Wettbewerbsverbot) und das BGB (Treuepflicht).

"Gibt es passende Gerichtsurteile? "

Jein... ich kenne zumindest Kündigungsschutzklagen, in denen AN wegen Konkurrenztätigkeit gekündigt wurde!

Ich gehe davon aus, dass der AG die Konkurrenztätigkeit untersagen kann. Ob es aber überhaupt dazu kommen muss, wird im Einzelgespräch zu klären sein.

B
Bergmann

05.11.2008 um 19:32 Uhr

@ All,

wie schon so oft diese nette Seite:

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_X/Arbeitsrecht_114/arbeitsrecht_114.html

Gäbe es es als Buch, wäre ne nette Gute Nacht Lektüre für BR´s !!

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