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Versetzung eines BR Mitglieds in andere Niederlassung - Können die das einfach machen?

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LA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin Mitglied des Betriebsrates und soll ab Januar 2009 für drei Tage die Woche in die Zentrale ( 80 KM entfert ) versetzt werden. 2 Tage soll ich noch hier im Betrieb bleiben. Können die das einfach machen ???? Danke für Eure Hilfe !!!

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Community-Antworten (2)

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Frank

05.11.2008 um 15:43 Uhr

Schau im BetrVG § 99 nach, dort ist alles geregelt

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RAKO

06.11.2008 um 11:11 Uhr

Frank, der §99 ist hier nur die halbe Wahrheit:

siehe §103 BetrVG !!!!! Die Versetzung eines Betriebsrates Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des BR!! Fristen nach §99 und vorläufige Maßnahmen nach §100 gibt es hier nicht.

Im rechtlichen Sinne gibt es außerdem keine "befristete Versetzung"! Versetzt ist versetzt, und der Weg zurück ist wieder eine Versetzung!

@LA

Falls Du mit dem Einsatz in der Zentrale einverstanden bist würde ich das nicht unter "Versetzung" laufen lassen. Wie wäre es mit Monteureinsatz, oder Werksauftrag. Last Euch ggf. was einfallen. Versetzung ist in Deinem Falle Schrott!!! Insbesondere, da das ganze ja 3 Tage/Woche laufen soll. Geregelt müsste auf jeden Fall werden, dass Du zu BR-Sitzungen in Eurem Werk anwesend sein musst. D.h. zur Sitzung anfahren, nach Sitzungsende zurück! Ist die Zentrale denn wenigstens dasselbe Unternehmen? Sonst ist es eh' keine Versetzung.

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