Hallo,

wir arbeiten in einem Unternehmen in Offenbach und haben eine Niederlassung in Bremen. 35 Mitarbeiter arbeiten in unserer Zentrale, 10 in der Niederlassung. Da wir relativ neu gewählt wurden, hat das Gremium beschlossen, dass der Vorsitzende und sein Stellvertreter für einen Tag die Mitarbeiter in der Niederlassung besuchen, und diesen die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch zu geben. Dies wollten wir dann möglihst mindestens 1 mal im jahr tun.

Die GL vertritt nun die Auffassung, das es langt wenn nur der Vorsitzende fährt, das Gremium hätte aber lieber, dass er da nicht alleine fährt, da es der Ansicht ist, dass man zu zweit besser die Gespräche mit den Kollegen führen kann.

Haben wir das recht zu zweit zu fahren?

Vielen Dank ;)