Erstellt am 04.10.2007 um 14:48 Uhr von Kölner
@Shravan
Entschuldige die Nachfrage...
...aber >500km Entfernung und EIN Betriebsrat? Ist doch nicht Euer Ernst, oder?
Erstellt am 04.10.2007 um 15:04 Uhr von Shravan
Hallo,
doch ist es. Theoretisch hätten wir für beide Unternehmensteile einen Betriebsrat wählen können und dann einen Gesamtbetriebsrat darüber setzen können. Wir fanden aber, dass wir dann zur Abstimmung beider BRs viel mehr Aufwand und Reisen benötigen und haben deshalb gemeinsam beschlossen, nur in der Zentrale den Betriebsrat zu wählen. Rechtlich gesehen, sollte dass doch so ok sein, oder?
Erstellt am 04.10.2007 um 15:30 Uhr von Kölner
@Shravan
Ich meine auch, dass es nicht nur "theoretisch" zwei BR's hätte geben müssen. Was Ihr betreibt ist eine "ambulante Versorgung" einer weit entfernten AN-Schaft.
Ganz ehrlich: "Stiefmütterlich" ist noch ein harmloser Begriff dafür!
Noch Fragen? Gut:
Wie werdet Ihr den Betriebsversammlungen in Bremen in jedem Kalendervierteljahr gerecht?
"Einmal im Jahr" - und was ist, wenn ein AN mehr Betreuung benötigt?
Alles in allem: Die Gründung eines GBR wäre ein geringeres Problem, als das, was Ihr hinsichtlich der Vertretung der AN in Bremen im Moment habt!
Erstellt am 04.10.2007 um 16:20 Uhr von Lotte
Shravan,
auch ich bin entsetzt.
Erstellt am 06.10.2007 um 14:18 Uhr von peanuts
Euer "Entsetzen" trifft doch überhaupt nicht den Punkt! Was sollte dagegen sprechen, wenn sich 2 entfernte Betriebsteile dazu entschließen, einen gemeinsamen Betriebsrat zu wählen? Da gibt es doch wohl Schlimmeres!
"... und was ist, wenn ein AN mehr Betreuung benötigt?"
Das Argument ist doch mehr als schwach! Soll es sogar Betriebe geben, deren AN über die ganze Republik verstreut sind... da klappt die Betreuung auch!
"haben deshalb gemeinsam beschlossen, nur in der Zentrale den Betriebsrat zu wählen. Rechtlich gesehen, sollte dass doch so ok sein, oder?"
Wurde Euer BR jetzt von allen 45 Arbeitnehmern gewählt oder nicht? Ein gemeinsamer Beschluss, dass nur in der Zentrale ein Betriebsrat gewählt wird, entspricht jedenfalls NICHT den Vorstellungen des Gesetzgebers!
"Haben wir das recht zu zweit zu fahren? "
Wüsste nicht, wie Ihr das begründen könnt!
Erstellt am 06.10.2007 um 14:51 Uhr von Kölner
@peanuts
Wenn Du aufmerksam die Frage studierst, wirst Du feststellen, dass Shravan nur ein einziges Mal im Jahr in Bremen aufläuft...
...die von Dir angeführten bundesweit verstreuten Betriebe haben sicher mehr Betreuung, oder?
Deine Argumentation in Ehren, aber...
Erstellt am 06.10.2007 um 21:21 Uhr von peters
Wenn ein Unternehmen beschließt, zwei weit voneinander entfernte Standorte zu betreiben, wird es doch sicher nicht nur für den BR notwendig sein, von Zeit zu Zeit mal hin und her zu fahren. Auch die Geschäftsführung wird da mal die eine oder andere Reise unternehmen müssen. Insofern wird das in notwendigem Umfang auch für den BR gerechtfertigt sein.
Was notwendig ist, darüber wird man streiten können. Einmal im Jahr scheint echt wenig.
Wie macht Ihr es mit den Betriebsversammlungen ??
Welche Möglichkeiten haben die 10 MA, den BR zwischen den zwei Besuchsterminen zu erreichen - in dringenden Angelegenheiten?
Wir haben auch mehrere Standorte im Land. Aber wir haben auch mehrere BRM jeweils an unterschiedlichen Standorten untergebracht, die vor Ort ansprechbar sind.
Erstellt am 08.10.2007 um 08:03 Uhr von Shravan
also dass es nur einen BR gibt hat auch den Grund, dass sich in dem entfernten Betriebsteil niemand bereit erklärt hat, BRM zu werden. An der Wahl selber haben natürlich alle MA teilgenommen, wir hatten sogar fast 100% Beteiligung.
Telefonisch sind wir vom BR immer zu erreichen und sollte es erforderlich sein, findet sich auch eine Lösung für ein persönliches Gespräch. Das Verhältnis AN und GL ist bei uns insgesamt sehr gut, so dass die Entfernung kein Problem sein sollte.
Ich danke allen für die Antworten ;)
Erstellt am 08.10.2007 um 08:13 Uhr von Lotte
peanuts,
dass es noch "Schlimmeres" gibt, heißt ja nicht, dass das "Schlimme" dadurch besser wird.
Shravan,
schade, dass sich in Bremen keiner bereit erklärt hat. Wobei mich schon wundert, dass sich "Bremer" so einfach von einem anderen Standort mitvertreten lassen ;-))
Ich wünsche Euch jedenfalls Glück. Vielleicht solltet Ihr Teilbetriebsversammlungen in der Niederlassung machen, da ist dann auch klar, dass die nicht alleine vom BRV gemacht wird. Würde sich ja auch anbieten, denn sonst müssten ja die 10 Bremer viermal im Jahr nach Offenbach anreisen, wenn sie an BetrVers teilnehmen wollten.
Erstellt am 08.10.2007 um 08:39 Uhr von peanuts
"... , da ist dann auch klar, dass die nicht alleine vom BRV gemacht wird. "
Wie kommst Du darauf?
Erstellt am 08.10.2007 um 09:20 Uhr von Shravan
@Lotte
Betriebsversammlungen machen wir 2 mal im Jahr, und da kommen dann die Bremer zu uns;) das mit den 4 mal....das steht zwar so im gesetz, aber in welcher Firma wird das denn tatsächlich so gemacht? also mir ist da bislang noch keine untergekommen ;)
Erstellt am 08.10.2007 um 15:15 Uhr von Lotte
peanuts,
§43 BetrVG: "(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen."
Da steht nicht: Der BRV!
Erstellt am 09.10.2007 um 06:22 Uhr von peanuts
Du willst also sagen, dass auch ein komplettes BR-Gremium auf Deutschland-Tour gehen könnte, um Teilversammlungen in entfernten Betriebsteilen abzuhalten?