Aufhebungsvertrag für stellv. BRV falsch trotz bestehender BV - Recht die volle Abfindung zu fordern?
Hallo zusammen,
ich in stellv. BRV; mir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten, jedoch unterscheidet sich die Höhe der Abfindung arg von der in der dazugehörigen BV festgestellten Abfindungsvereinbarung! Habe ich das Recht und auch die Möglichkeit, die volle Abfindung zu fordern? Viele Grüsse AO
Community-Antworten (3)
04.11.2008 um 18:00 Uhr
@Citrusfrucht Agent, wenn ihr eine BV über Abfindungen abgeschlossen habt, ist die für dich genauso gültig wie für jeden anderen Kollegen auch. Dein Amt hat damit nicht's zu tun!
Auf keinen Fall annehmen! Mit dem Hinweis auf die BV zurück an den AG!
04.11.2008 um 18:03 Uhr
aber :-)
was ist, wenn ich den AV annehmen wöllte - solange er gem. BV lautet?
Aus persönlichen Gründen wäre das Angebot für mich interessant, aber halt nur wenn die BV eingehalte würde. Wie verhält es sich da? Kann ich den AG zwingen den AV nachzubessern, da er ja gegen eine bestehende BV verstösst!
04.11.2008 um 18:12 Uhr
Agent Orange, wenn die BV eindeutig auf Dich anzuwenden ist, dann ist sie anzuwenden und Du solltest genau das tun, was Mona geschrieben hat mit der Bitte, einen Aufl.V gemäß BV zu erstellen. Wenn dies nicht geschieht hast Du eventuell die Möglichkeit, zu klagen. Das hängt von der BV ab.
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