Erstellt am 12.01.2020 um 16:00 Uhr von celestro
"ist da nicht der Vater bei der Abstimmung über Einstellung dabei gewesen?"
Mag sein, ist aber nach herrschender Rechtslage (wenn der Sohn z.B. alleine wohnt und damit keine direkte Interessenkollision vorliegt) auch nicht verboten. Genauso wenig, wie es verboten ist, extra für jemanden eine Stelle zu schaffen. Aber ja ... ein ganz großes Geschmäckle hat die Sache jedenfalls.
Erstellt am 12.01.2020 um 16:33 Uhr von alter Mann
Hallo Hirtreiter, Du schreibst: "...der Sohn des Betriebsrats" Ihr habt einen 1er-BR bei verschiedenen Abteilungen? Dann müsste das bei einem so kleinen Betrieb doch mit der nächsten Wahl erledigt sein.
Oder meintest Du ...der Sohn des Betriebsratsvorsitzenden? Was sagen dann die anderen BRM dazu? Ist das ein Thema in einer Betriebsversammlung-natürlich ganz ohne Namensnennung...?
Erstellt am 12.01.2020 um 17:06 Uhr von hirtreiter
Es geht um den Beriebsratsvorsitzenden. Der Betrieb ist groß bis sehr groß, es arbeitet auch die Ex-Frau des Betriebsratsvorsitzenden dort. Das Problem ist, darf man das überhaupt äußern ohne Konsequenzen zu bekommen? Meine Mitarbeiter fordern eine direkte Konfrontation und eine Versetzung des Kollegen weil die Stelle unrechtmässig entstanden ist.
Erstellt am 12.01.2020 um 20:30 Uhr von celestro
und selbst wenn der AG darauf eingehen würde (Versetzung) ... was macht man dann?
Erstellt am 12.01.2020 um 21:15 Uhr von Moreno
Dann sollen sich doch die Mitarbeiter selbstständig machen! Wenn der AG den Sohn seines Bekannten der BRV ist einstellen will kann ihm dies keiner verbieten! Er muss ihn ja auch bezahlen! Wenn es Euch nicht passt, dass der BRV mit dem AG kuschelt dann gibt es auch Mal wieder Wahlen!
Erstellt am 12.01.2020 um 21:23 Uhr von Dummerhund
"obwohl keine Stelle für ihn vorhanden war"
War für "IHN" keine Stelle vorhanden, oder war allgemein keine Stelle vorhanden auf den die Person gesetzt wurde?
Und wer behauptet DAS ? Du als Fragesteller hier, oder aber der AG?
Erstellt am 13.01.2020 um 08:03 Uhr von stehipp
Der AG kann so viele Leute einstellen, wie er will. Auch wenn es für die keine Arbeit gibt und sie nur "kaffeetrinken".
Auch kann ich als BR nicht einfach so einer Einstellung widersprechen. Da brauche ich schon einen Grund. Die Tatsache, dass es der Sohn eines Kollegen ist, ist sicherlich keiner.
Abgesehen davon ist da auch viel Spekulation bei dir dabei und damit sollte man immer vorsichtig sein.
"Es wird darüber gesprochen.....", "er ist unantastbar..."; "der Vater war bei der Abstimmung dabei..." (war jemand von Euch bei der Abstimmung dabei?).
Und mit dem Vorstand befreundet zu sein ist wohl auch kein Verbrechen.