Erstellt am 01.11.2008 um 12:38 Uhr von pirat
@Yuudai,
das BetrVG § 80 Absatz 2 BetrVG, oder google kennst du?
hier was zur Erfahrungsbereicherung..
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/148kannderbetriebsrateinsichtindielohn-undgehaltslistennehmen.html
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung35104.html
Erstellt am 01.11.2008 um 12:56 Uhr von Yuudai
Ok, danke für die schnelle antwort :)
Erstellt am 01.11.2008 um 14:40 Uhr von Kölner
@pirat
Das "Gehalts vom Arbeitgeber" wird man mit § 80 Abs 2 BetrVG aber nicht einsehen können... ;-))
Erstellt am 01.11.2008 um 18:15 Uhr von pirat