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Ausschlußverfahren gegen BRM - wie sind die ersten Schritte?

B
bullet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir wollen bei uns im BR ein Ausschlußverfahren gegen einen kolegen einleiten. Dass wir es vor Gericht durchkriegen ist sicher. wie sind die ersten Schritte die wir zu befolgen haben, damit wir rechtlich abgesichert sind. wir wollen nicht, dass wir es durch einen Formfehler uns selber vermasseln. Danke

9.314020

Community-Antworten (20)

C
carrie

31.10.2008 um 22:58 Uhr

@bullet Darf man fragen, was der Kollege verbrochen hat und warum ihr euch so sicher seit, dass ihr es durchbekommt?

K
Kölner

31.10.2008 um 22:59 Uhr

@bullet Wie wäre es mit einem kompletten Rücktritt? Dann hätte die Belegschaft die Chance, einen umfangreicheren Schnitt zu machen mit ganz neuen BRM's.

DAH
Der alte Heini

01.11.2008 um 00:27 Uhr

bullet Der BR beschließt in einer Sitzung, den Ausschluss der Kollegin XY beim Arbeitsgericht zu beantragen. Dann wird noch beschlossen welcher Anwalt mit dem Verfahren beauftragt werden soll und los geht es.

Ihr seit sicher, dass ihr so ein Verfahren "durchkriegt", ich nicht. Ein BR Mitglied mit Hilfe des Arbeitsgericht aus dem BR "zuwerfen", ist sehr schwer und bedarf erhebliche Verletzungen seiner gesetzlichen Pflichten.

P
Peanuts

01.11.2008 um 12:07 Uhr

Chapeau... endlich mal ein BR, der sich sicher ist, ein BRM aus dem Gremium ausschließen lassen zu können, aber nicht weiß, in welcher Reihenfolge welche Schritte eines 23er Verfahrens einzuleiten sind!

Das nennt man dann wohl Recht sicher...

C
carrie

01.11.2008 um 12:15 Uhr

@bullet Wäre wirklich schön, wenn du uns mehr verraten würdest.

W
Waschbär

01.11.2008 um 12:25 Uhr

@bullet,

Lustig du bist dir sicher das er ausgeschlossen wird, weist aber nicht wie das verfahren geht ?

Hast du über das was du das geschrieben hst, mal nach gedacht ?

B
BR-Hexe

03.11.2008 um 12:32 Uhr

@bullet also den Grund, durch den ein Ausschlußverfahren vor Gericht durchkommen würde, wüßte ich auch mal gerne. So ein Schritt will gut überlegt sein, denn was macht Ihr wenn Ihr verliert, dann sind Formfehler das kleinste Eurer Probleme, denn Ihr als Gremium seht dann ganz schön alt aus.

B
bullet

03.11.2008 um 20:40 Uhr

Hallo. Zu meiner Frage am 31.10.2008 Er hat ungefähr 80 MA unter sich und leitet einen ganzen Betriebsteil. Er bestimmt wer ein- bzw. ausgestellt wird. Er gab sogar schon zu, Wissen zu haben, die dem BR vorenthalten wird und sagt nichts damit seine Arbeit als Bereichsvorgesetzter nicht gestört wird. Mindestens die hälfte der MA haben ihm schon ihr Misstrauen ausgesprochen. Er hält sich nicht an Ankündigungsfristen bei Mehrarbeit und hat schon mal den einen oder anderen MA genötigt am Samstag zu arbeiten. Der Kollege stellt betriebliche Belange vor seine BR Tätigkeit, er missachtet die Pausen- und Arbeitszeiten, 10-11 Stunden am Tag sind bei ihm die Regel. Bei der letzten BR Sitzung war ein Vertreter der Gewerkschaft dabei und hat sich das mal genauer angeschaut wie der Kollege so tickt. Nach der Sitzung sagte er uns, dass es nicht sein kann dass so einer noch im BR ist und bot uns seine Hilfe an bei einem Ausschlussverfahren und dass wir auf jeden fall vor Gericht damit durchkommen würden.

P
pirat

03.11.2008 um 20:48 Uhr

@bullet, "Er bestimmt wer ein- bzw. ausgestellt wird"..... heisst das er ist Leitender Angestellter?

B
bullet

03.11.2008 um 21:04 Uhr

Hallo. Nein er ist kein Leitender Angestellter. wenn jemand eingestellt wird sucht er diesen aus und unser Betriebsleiter veranlasst den Arbeitsvertrag bei der Personalabteilung. Eine weitere Prüfung durch unsere Personalabteilung gibt es nicht. Auch der Betriebsleiter prüft es nicht mehr. Aso bestimmt unser Kollege wer eingestellt wird. Bei Leiharbeiter bestimmt er wer ausgestellt wird.

DAH
Der alte Heini

04.11.2008 um 00:20 Uhr

bullet Hier gäbe es die Möglichkeit den Ausschluss, wegen der grundsätzlich Missachtung des Betriebsverfassungsgesetz und erheblich Behinderung der Arbeit des Gremiums Betriebsrat, zu begründen. Den Ausschlussantrag kann der BR nach entsprechenden Beschluss beim ArbG stellen, oder aber die Gewerkschaft. Ich bin mir aber keinesfalls sicher, ob genannte Gründ für ein erfolgreichen Ausschlussantrag, ausreichend sind.

P
pirat

04.11.2008 um 00:55 Uhr

@bullet, jepp, Hein hat recht...ich hege da auch so meine Zweifel........

B
BR-Hexe

04.11.2008 um 10:59 Uhr

@bullet was Du da an Verfehlungen schreibst ist zwar schon einiges, aber wie habt ihr euch als BR denn beid en Verfehlungen verhalten. Mitarbeiter zur Samstagsarbeit zu nötigen, könnt ihr als Gremium doch insofern verhindern, das ihr die Zustimmung verweigert. Ihr könnt den AG dazu auffordern, dafür Sorge zu tragen, das der Kollege sich an die Gesetze sowie die Vereinbarungen im Betrieb hält. Wird die Ankündigungsfrsit für Mehrarbeit nicht eingehalten, dann findet die Mehrarbeit nicht statt, wenn das Gremium es will. Zeigt dem BR-Kollegen seine Grenzen durch Mehrheitsentscheidungen von euch oder fordert ihn zum Rücktritt auf bevor ihr mit der ganzen Sache vor Gericht zieht. Vielleicht fragt sich der Richter dann auch, wieso ihr dies mitgetragen habt.

B
bullet

04.11.2008 um 21:04 Uhr

@carrie,köllner,der alte heini,peanuts,waschbär,br-hexe,pirat.

Wie sieht es denn aus mit der Geheimhaltungspflicht? Als wir unser Amt angetreten haben, Mai 2006, hat er mir von einer Mitarbeiterin erzählt, aus welchen Gründen sie eine Abmahnung bekommen hat. Allerdings war das eine Amtsperiode früher. Ich muß aber dazu sagen, dass diese Mitarbeiterin damals meine Freundin war, und er hat es mir nur gesagt, weil er einen ziemlichen Hass auf sie hatte und ich damals schon mit ihr auseinander war. Sie war für ihn zu unbequem, aber die Abmahnung hatte sie damals schon verdient. Einen kompletten Rücktritt wie "köllner" es meint finde ich nicht richtig. Ich nehme meine BR Tätigkeit sehr ernst, weil ich meine MA die mich gewählt haben nicht im Stich lassen will. ich bin schon einer der kein Blatt vor den Mund nimmt und es nicht scheut, die Interessen und die Rechte unserer MA zu vertreten. Wie ist es denn wenn ca. 50 % der MA ihr Mißtrauen gegenüber dem Kollegen aussprechen? Zu einem Rücktritt haben wir ihn schon aufgefordert. Wir haben ihm 4 Wochen Bedenkzeit gegeben. Er drehte den Spieß um und meinte, wir sollen uns 4 Wochen Bedenkzeit nehmen, ob wir das wirklich durchziehen wollen. Danke!!!

P
Peanuts

04.11.2008 um 21:44 Uhr

Ich befürchte, mit Eurem Antrag werdet Ihr vor einem Arbeitsgericht grandios scheitern!

B
BR-Hexe

05.11.2008 um 10:48 Uhr

Hallo Bullet, auch ich befürchte, das Euer Antrag bei Gericht maximal eine 50/50 Chance hat, vielleicht bessern sich Eure Chancen mit einem Mißtrauensvotum der Belegschaft. Ein Mißtrauensvotum von der Belegschaft kann ihn aber auch vielleicht dazu bewegen, sein Amt niederzulegen. Ich persönlich kann aus Erfahrung nachvollziehen, das man sich die BR-Tätigkeit nicht durch so einen Kollegen kaputtmachen lassen will und auch das man nach jedem Strohhalm greift, den es gibt. Vor allem leidet letztendlich Eure ganze Arbeit-Arbeit unter dieser Situation, von den Kollegen ganz zu schweigen. Wie reagiert Euer AG auf Euren "Kriegsschauplatz"?

W
Waschbär

05.11.2008 um 17:37 Uhr

@bullet, lass es sein mit deem arbeitsgericht, ihr könnt nur verlieren so oder so.

wenn der BRM nicht eizufangen ist und auch gespräche in der regel über BRV, nicht fruchten.

müsst ihr die Wahl abwarten und hoffen oder lernen mit dieer person zu leben, das mit der G haltung ist relativ, da kann er sich bestimmt prima raus reden . so vermute ich zumindest wegen der aussage " dann kehrt mal selber ein und legt das mandat ab" klingt als ob der typ abgebrüht ist.

es mangelt euch an dem "Fleisch an den Knochen" so heisst es ja immer

B
bullet

05.11.2008 um 18:49 Uhr

@ br-hexe

Unser AG weiß nichts von diesen Mißständen. Solange der Kollege seine Mehrarbeit durchkriegt und seine Übersunden machen kann ist es dem AG wurscht, er bekommt ja was er will. Die Mehrarbeit die er nicht ankündigt und schon mal einen MA dazu nötigt ist dann am ende meistens freiwillig. Wie kann dann der von der Gewerkschaft behaupten, dass wir damit durchkommen? Anscheinend ist er sich da ja ziemlich sicher.

B
Bergmann

05.11.2008 um 19:15 Uhr

@ bullet,

vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand !!

Soll heißen, wenn alles im Gesetz und vor Gericht sicher wäre, hätten wir viele arbeitslose Rechtsanwälte und Richter !! Und die Unbillen der See kennen wir ja ,bsp unsinkbar !!

P
Peanuts

05.11.2008 um 19:47 Uhr

"Wie kann dann der von der Gewerkschaft behaupten, dass wir damit durchkommen?"

Vermutlich hat er vergessen, seine Gewerkschaftsbrille abzusetzen... Leider werden auch Gewerkschaftler auf Betriebsräte losgelassen, denen man eine erforderliche Sach- und Fachkenntnis nicht bescheinigen kann. Das wäre die zweite Alternative!

Deine Aufzählung beinhaltet in erster Linie "Verstösse" als Arbeitnehmer und weniger als BRM. So verwerflich die Haltung des Kollegen sein mag, aber als BR gebt Ihr auch kein besonders gutes Bild ab. Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass IHR bislang tätig geworden seid und z.B. den Überstunden einen Riegel vorgeschoben habt!

Und was das Misstrauensvotum betrifft... ist im BetrVG erstens nicht vorgesehen und ein Richter wird/sollte sich davon nicht beeindrucken lassen. Zu prüfen ist "lediglich", ob ein BRM durch sein Verhalten (= grobe Pflichtverletzung als BRM) die Tätigkeit eines BRs ernsthaft bedroht oder lahm legt; dazu siehe 2. Absatz.

Aber wenn schon, denn schon... dann kann sich ja das erforderliche Quorum Eurer KollegInnen zusammen tun und ein Ausschlussverfahren anstreben. Aber auch dann sollte nicht vergessen werden, die groben Pflichtverstösse als BRM belegen zu können.

Ihr tätet gut daran, zwischen der Funktion als BRM und als AN zu unterscheiden! Ich stimme der Aussage, dass IHR nur verlieren könnt, vorbehaltlos zu.

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