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Ausschlussverfahren, Rassistisch ? fristlose Kündigung gerechtfertigt ?

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RoderichRolle
Jan 2018 bearbeitet

Ein BRM hat in der Belegschaft geäußert, das bald nur noch ALIS und BENS in er Firma arbeiten werden, die Mehrheit der BRM würde so entscheiden. Wenn es nach ihm gehe würde er dafür sorgen das dieses nicht der Fall sein wird, also schwerpunktmäßig DEUTSCHE eingestellt werden. Ich denke das dieses schon mehr als " Rassistisch anzusehen ist. Die Geschäftsleitung hat das Betriebsratsmitglied mit sofortiger Wirkung Freigestellt. Denke die Kündigung wird folgen. Frage inwieweit muss das betroffene BRM noch zu den BR Sitzungen eingeladen werden. Denn noch ist er ja Mitglied. Muss oder wird vorher noch ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden ß Frage von wem ? Danke für die schnellen Antworten

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Community-Antworten (6)

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Peanuts

22.04.2012 um 16:20 Uhr

"Frage inwieweit muss das betroffene BRM noch zu den BR Sitzungen eingeladen werden. "

Frage hast Du bereits selbst beantwortet > "Denn noch ist er ja Mitglied."

"Muss oder wird vorher noch ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden."

Wenn tatsächlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, muss natürlich kein Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Aber der AG könnte ja zweigleisig fahren und auch vom § 23 Abs.1 BetrVG Gebrauch machen. Wäre zumindest konsequent, nachvollziehbar und auch aus BR-Sicht unterstützenswert!

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NoPain

22.04.2012 um 16:26 Uhr

Ich denke zunächst einmal muss geklärt werden ob dieses BRM diese "Äusserungen" als BR oder als AN geäussert hat, als BR eh nur über den 23er als AN geht das NOCH als Meinungsäusserung durch und die ist nach dem GG geschützt. Des Weiteren ist diese Äusserung aus meiner Sicht nicht als "Rassistisch" oder "Ausländerfeindlich" einzustufen! Wenn ich nicht irre sind das in den jeweiligen Ländern respektable Namen oder wäre es "Rassistisch" oder "Ausländerfeindlich" wenn ein BR oder AN die Ängste hätte das in der Firma bald nur noch Amis oder Danskes arbeiten?

Angst vor Patriotismus?

Nachtrag:

Eine Kündigung würde der Richter dem AG um die Ohren hauen und wer als BR diese Kündigung auch noch zustimmt sollte sich überlegen ob er der BR Arbeit überhaupt gewachsen ist!

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Peanuts

22.04.2012 um 17:07 Uhr

Erschreckend, wie hier ganz schmerzfrei versucht wird, diese "Meinungsäußerung" weich zu spülen ...

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NoPain

22.04.2012 um 17:14 Uhr

@peanuts,

Erschreckend, wie hier ganz schmerzfrei versucht wird, diese "Meinungsäußerung" weich zu spülen ...

Dann erkläre mir dummen Menschen doch mal Rassismus!

Für Dich auch DIESE Lektüre:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rassismus

Wer den harten Bedingungen und den teils harten Umgangston im BR untereinander nicht aushalten kann, der sollte sich wieder "ans Band" stellen und nicht jeden Mißt versuchen zu kriminalisieren! Das ein BR überhaupt solch eine Frage stellt ist schon verwunderlich, dass aber ein vermeintlicher BR, Du, dem auch noch zustimmend zusagt ist ignorant.

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gironimo

22.04.2012 um 17:24 Uhr

Also ich finde allein die Bezeichnung ALIS und BENS alles andere als o.k. Allein diese "Bezeichnungen" zu verwenden, läßt auf eine gewisse Gesinnung und aus meiner Sicht auch Niveaulosigkeit schließen.

Wie ein Gericht und was entscheiden wird, steht in den Sternen, da wir ja noch nicht einmal wissen, wie der AG weiter agiert.

Das BR-Mitglied ist zunächst einmal weiter BR-Mitglied, wie peanuts nun einmal treffend festgestellt hat. Vielleicht solltet Ihr mal mit ihm reden.....

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NoPain

22.04.2012 um 17:28 Uhr

@gironimo,

ob dies OK ist oder nicht stand hier nicht zur Debatte, auch ich finde diese Äusserung unnötig und bl**sinnig! Da es hier aber um eine Kündigung geht zählen hier nur Fakten und die sprechen eben für das BRM oder AN, mehr wollte ich damit nicht aufzeigen.

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